Im Urlaub für den Chef erreichbar

„Erreichbarkeit im Urlaub“ - das ist das aktuelle Thema der „Radio Wien“-Rubrik „Ganz auf Ihrer Seite“. Jeden Donnerstag Vormittag geben Arbeiterkammer-Experten Tipps. Hier finden Sie alle Informationen. 

Die ständige Erreichbarkeit per Handy, Laptop oder Tablet schafft zwar Flexibilität, erhöht für Arbeitnehmer aber auch die Belastung. Denn egal ob Wochenende oder Urlaub: Bei vielen Angestellten ist das Handy immer dabei, werden die E-Mails regelmäßig geprüft. Doch müssen Arbeitnehmer in der heutigen Zeit wirklich rund um die Uhr für den Chef, die Kollegen oder den Kunden erreichbar sein? Wo liegen die Grenzen zwischen Arbeit und Freizeit?

Gäste mit Zeitung und Tablet in Kaffeehaus

APA/Hans Klaus Techt

Über Handy oder Tablet werden E-Mails der Firma oft in der Freizeit oder im Urlaub gecheckt

Hälfte der Arbeitnehmer ist im Urlaub erreichbar

Weltweit verbringt fast die Hälfte der Arbeitnehmer im Urlaub bis zu drei Stunden täglich mit beruflicher Arbeit, sagt eine aktuelle Studie von Regus mit 16.000 Befragten in 80 Ländern. Weitere 37 Prozent halten demnach Smartphone, iPad und andere mobile Technologien in Reichweite, um im Fall der Fälle schnell verfügbar zu sein. Die sogenannten Sommerferien haben sich also ziemlich relativiert, und Entgrenzung der Arbeit ist längst kein inhärentes Thema von Führungskräften mehr.

Sendungshinweis:

„Gut gelaunt durch den Tag“, 23.7.2015

Immer im Dienst?

Über die konkreten Arbeitszeiten gibt der jeweilige Tarif- oder Arbeitsvertrag Auskunft. „Wenn der Vertrag keine Vereinbarungen über die reguläre Arbeitszeit hinaus enthält, darf das Diensthandy während des Urlaubs ausgeschaltet bleiben. Ebenso ist der Arbeitnehmer in seiner Freizeit nicht verpflichtet, regelmäßig seine E-Mails abzurufen oder gar zu beantworten“, so AK-Experte Alexander Tomanek.

Ausnahme: In Notfällen darf der Chef einen Mitarbeiter in seiner Freizeit stören. Etwa wenn die Kollegen nicht arbeiten können, weil ihnen ein wichtiges Passwort fehlt. Aber auch in diesem Fall gilt: Besser zunächst eine SMS schreiben und nur im Notfall anrufen!

Trotz Urlaub gearbeitet?

Ein dringender Auftrag geht genau während des Urlaubs ein, ein wichtiger Kunde meldet sich zur unpassendsten Zeit. „Wer sich trotz bester Erholungsabsichten im Urlaub dennoch freiwillig zur Arbeit hinreißen lässt, sollte allerdings darauf achten, dass diese Mehrleistung auch entsprechend vergütet wird“, so der Hinweis des AK-Experten.

Tipp: Am besten bereits im Vorfeld mit dem Vorgesetzten entsprechende Vereinbarungen treffen. So muss der durchgearbeitete Urlaubstag entweder bezahlt werden oder der Arbeitnehmer kann ihn nachholen.

Ausnahme Rufbereitschaft

„Obwohl generell für Arbeitnehmer keine Verpflichtung besteht, in der Freizeit erreichbar zu sein, gibt es Ausnahmen“, erläutert Tomanek und erklärt: „Ist etwa laut Tarif-, oder Arbeitsvertrag eine sogenannte Rufbereitschaft vereinbart, müssen Arbeitnehmer zu den vereinbarten Zeiten auch nach Dienstschluss ans Telefon gehen und können nach Bedarf zum Arbeiten in den Betrieb gerufen werden.

Üblicherweise zählt die Rufbereitschaft als Ruhezeit. Als Arbeitszeit vergütet wird nur die Zeit, in der tatsächlich gearbeitet wird.“ Und: Nach dem letzten Arbeitseinsatz des Tages hat der Arbeitnehmer einen Anspruch auf elf Stunden Ruhezeit vor Beginn des nächsten Arbeitstages. Ausnahme: Die Ruhezeit darf auf Basis von Tarifvertrag oder Betriebsvereinbarung um zwei Stunden gekürzt werden, wenn die Arbeit dies erfordert und die Kürzung innerhalb eines festgelegten Zeitraums wieder ausgeglichen wird.

Generell liegt es am Chef, sich an die Regelungen des Arbeitszeitgesetzes zu halten. Aber auch Mitarbeiter sollten sich durchaus auch mal trauen, nein zu sagen.

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