Job, Kinder, Sommer - alles unter einen Hut

„Job, Kinder, Sommer- alles unter einen Hut“: Das ist das aktuelle Thema der „Radio Wien“-Rubrik „Ganz auf Ihrer Seite“. Jeden Donnerstagvormittag geben Arbeiterkammer-Experten Tipps. Hier finden Sie alle Informationen. 

Die Sommerferien stehen vor der Tür und der Familienkalender ist voller Pläne. Die meisten Eltern aber haben nicht das Urlaubskontingent, das nötig wäre, um die Kinder bis zu sechs Wochen zu betreuen. Ferien und Beruf zu vereinbaren, wird zur Herausforderung.

Fünf Wochen frei

In Österreich bekommt man fünf Wochen bezahlten Urlaub pro Arbeitsjahr. Das Arbeitsjahr beginnt mit dem Tag, an dem Sie in die Firma eingetreten sind. In manchen Betrieben ist jedoch das Kalenderjahr als Urlaubsjahr vereinbart. Fünf Wochen sind 30 Werktage (wenn man die Wochen inkl. Samstag rechnet) oder 25 Arbeitstage (wenn man von einer 5-Tage-Woche ausgeht).

Kann ich auf Urlaub gehen, wann ICH will?

Sendungshinweis:

„Radio Wien am Vormittag“, 2. Juli 2015

Nein. Urlaub muss immer zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber vereinbart werden. Wenn ein Urlaub aber einmal bewilligt wurde, kann er nicht mehr gestrichen werden – außer die Firma hat ganz wichtige wirtschaftliche Gründe, z.B. einen Betriebsnotstand. In diesem Fall muss der Arbeitgeber die bereits getätigten Kosten übernehmen (z.B. Stornogebühren). In den Ferien bedeutet das, dass zum Beispiel in den Schulferien Arbeitnehmer mit schulpflichtigen Kindern gegenüber den Arbeitnehmern, die keine Kinder haben, bevorzugt werden müssen.

Was tun, wenn man keinen Urlaub mehr hat?

Es gibt da die verschiedensten Ansätze, wobei fast alle mit Zusatzkosten verbunden sind. Diverse Ferienlager oder sonstige Reisegruppen oder auch Schulen, die in den Ferien eine Betreuung anbieten – dies halt alles gegen Bezahlung. Hier kann sich glücklich schätzen, wer innerhalb der Familie (zumeist die Großeltern) auf Unterstützung bauen kann. Sehr oft wird die Betreuung auch zwischen den Eltern geteilt, zuerst der Vater 2 Wochen Urlaub dann die Mutter. Ein gemeinsamer Urlaub der ganzen Familie ist nicht für alle immer möglich.

Welche Rechte hat man, wenn das Kind erkrankt?

Unabhängig, ob Ferienzeiten oder nicht: Ist das Kind krank und niemand anderer kann es betreuen, dann haben Arbeitnehmer Anspruch auf Pflegefreistellung. Konkret bedeutet das, die Mutter oder der Vater können für die notwendige Pflege ihres kranken Kindes 1 Arbeitswoche bezahlt zuhause bleiben. Wird das Kind neuerlich krank und ist noch nicht 12 Jahre alt, dann steht eine zweite Woche Pflegefreistellung zu.

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