Neues im Arbeitsrecht
Immer mehr Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer haben Konkurrenzklauseln in ihren Arbeitsverträgen. Die Arbeiterkammer hat gemeinsam mit dem ÖGB durchgesetzt, dass in Zukunft nur noch Arbeitnehmer mit einem Bruttoverdienst über 3.240 Euro eine Konkurrenzklausel in ihrem Arbeitsvertrag stehen haben dürfen. „Dies bedeutet vor allem für viele Frauen in Teilzeitbeschäftigung eine große Verbesserung“, so Ruth Ettl von der Arbeiterkammer.
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Keine Angst vor Jobwechsel
Nicht nur der Wegfall von Konkurrenzklauseln für Kleinverdiener soll es den Arbeitnehmern in Zukunft einfacher machen, ihren Arbeitsplatz zu verändern. Auch beim Ausbildungsrückersatz hat die Arbeiterkammer gemeinsam mit dem ÖGB für Verbesserung gesorgt. Auf der einen Seite wurde die Frist, in der die Ausbildungskosten vom Arbeitnehmer zurückgefordert werden können, auf vier Jahre eingeschränkt. Auf der anderen Seite muss die Summe, die der Arbeitgeber einfordert, sich Monat für Monat verringern.
Sendungshinweis:
„Radio Wien am Vormittag“, 4.2.2016
Verbesserungen mit Jahresbeginn
Alle Verbesserungen im Arbeitsrecht gelten für Verträge, die im Jahr 2016 abgeschlossen werden. Sollte Ihnen eine Vertragsänderung vorgelegt werden, können Sie diese jederzeit gratis von der Arbeiterkammer Wien prüfen lassen.