Neue Rechte für Eltern

2016 bringt für Eltern am Arbeitsmarkt einiges Neues. Jeden Donnerstagvormittag geben Arbeiterkammer-Experten Tipps in der „Radio Wien“-Rubrik „Ganz auf Ihrer Seite“. Hier finden Sie alle Infos.

Mit dem 1. Jänner 2016 sind einige Verbesserungen für Mütter und Väter in Kraft getreten. Auch freie Dienstnehmerinnen erhalten acht Wochen vor und acht Wochen nach der Geburt Mutterschutz. Neu ist auch der von der Arbeiterkammer geforderte Kündigungsschutz innerhalb der Schwangerschaft.

Eltern

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Eltern mit Kind

Mehr Rechte für Pflegeeltern

Bisher hatten Pflegeeltern nur dann Anspruch auf Karenz oder Elternteilzeit, wenn sie ein Kind in Adoptionsabsicht in unentgeltlicher Pflege nehmen. Seit dem heurigen Jahr gibt es nun auch Anspruch auf Karenz und Elternteilzeit für jene Pflegeeltern, die ein Kind in unentgeltliche Pflege übernehmen und nicht adoptieren wollen oder keine Chance auf Adoption haben, weil die leiblichen Eltern das Kind dazu nicht freigegeben haben.

Sendungshinweis:

„Radio Wien am Vormittag“, 11.02.2016

Neuregelung bei Väterkarenz

Auch für Väter, die Karenz in Anspruch nehmen wollen, gibt es seit dem 1. Jänner 2016 Erleichterungen. Ihnen wird nun die Inanspruchnahme der Karenz auch zu einem späteren Zeitpunkt ermöglicht, sofern die Mutter keinen Karenzanspruch hat. Der Vater hat daher das Recht, im zeitlichen Rahmen zwischen Ende des Mutterschutzes und dem vollendetem 2. Lebensjahr des Kindes, eine Elternkarenz in Anspruch zu nehmen. Das muss jedoch spätestens drei Monate vor dem geplanten Antritt erfolgen. Der Kündigungs- und Entlassungsschutz beginnt frühestens vier Monate vor Antritt der Karenz.

Einschränkungen bei Elternteilzeit

Die Expertinnen und Experten der Arbeiterkammer Wien beraten Arbeitnehmer auch in Sachen Elternteilzeit. Auch da hat sich im Jahr 2016 einiges verändert. Für Kinder, die ab dem 1.1.2016 geboren sind muss, damit es sich um eine Elternteilzeit handelt, die wöchentliche Arbeitszeit um mindestens 20 Prozent reduziert werden. Bei einer 40-Stunden Woche ist damit eine Arbeitszeit zwischen 12 und 32 Stunden möglich. Wichtig ist, dass der Arbeitgeber eine Arbeitszeit außerhalb der Bandbreite ablehnen, stimmt er aber zu, gelten ebenfalls die Bestimmungen über die Elternteilzeit.

Verbesserungen für lesbische Paare

Gute Nachrichten gibt es auch für lesbische Paare: Frauen, deren Partnerin durch medizinisch unterstützte Fortpflanzung ein Kind bekommt, haben seit dem 1. Jänner 2016 ebenfalls Anspruch auf Elternkarenz oder Elternteilzeit.

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