Kind und Beruf

Nach wie vor ist die Vereinbarkeit von Kindern und Beruf schwierig. Wie Ihre Rechte in Sachen Wiedereinstieg, Elternteilzeit oder aber die Suche nach dem geeigneten Kinderbetreuungsplatz aussehen, darüber informieren Sie die Experten der Arbeiterkammer Wien.

Erwerbstätige Eltern haben unter bestimmten Voraussetzungen das Recht auf Elternkarenz. Unter Elternkarenz versteht man den arbeitsrechtlichen Anspruch auf Freistellung unter Entfall des Gehalts. Dieser Anspruch besteht sowohl für Mütter als auch Väter, wenn der andere Elternteil nicht wegen desselben Kindes zur selben Zeit in Karenz oder Elternteilzeit ist. Die Karenz kann bis maximal zum Tag vor dem 2. Geburtstag des Kindes in Anspruch genommen werden.

Frau mit Kindern auf dem Arm

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Recht auch auf Elternteilzeit

Die Elternteilzeit muss im Wesentlichen an zwei Bedingungen geknüpft sein, erklärt Bianca Schrittwieser von der AK Wien. Erstens muss der Arbeitnehmer oder die Arbeitnehmerin mindestens drei Jahre im Betrieb beschäftigt sein Die zweite Bedingung ist, daß der beschäftigende Betrieb mindestens 21 Mitarbeiterinnen aufweisen muss. Die Dauer der Karenz wird in vollem Maße bereits dazu gerechnet. Sollten diese beiden Voraussetzungen erfüllt sein, kann man den Antrag auf Elternteilzeit stellen.

Sendungshinweis:

„Radio Wien am Vormittag“, 21.04.2016

Möglichkeiten der Kinderbetreuung

Das Gesetz bietet den Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern verschiedene Möglichkeiten sich um ihren Nachwuchs zu kümmern. Die Mutter und der Vater können sich die Elternkarenz teilen, wobei ein Teil zumindest zwei Monate sein muss.

Insgesamt kann zweimal gewechselt werden, beim erstmaligen Wechsel kann die Karenz aber sogar von beiden Eltern in Anspruch genommen werden. Schrittwieser rät aber zur Vorsicht, vor allem die unterschiedlichen Meldefristen für die Karenz sind in jedem Fall zu beachten.

Bei der Elternteilzeit gibt es ebenso eine gute Möglichkeit zur partnerschaftlichen Aufteilung. Sofern beide Elternteile Anspruch auf Elternteilzeit haben, können sie diese auch gleichzeitig in Anspruch nehmen. So könnten beispielsweise Mutter und Vater auf 30 Stunden reduzieren und sich das Abholen des Kindes vom Kindergarten aufteilen.

Veranstaltungshinweise:

„Messe Beruf Baby Bildung“, heute und morgen im Bildungszentrum der AK Wien, 1040 Wien, Theresianumgasse 16-18

Entscheidung Kind oder Beruf nötig?

Schon während der Karenz ist es wichtig den Kontakt zum Arbeitgeber aufrechtzuerhalten. Der Arbeitgeber ist zudem verpflichtet, Arbeitnehmer über wichtige Entwicklungen innerhalt des Betriebs zu informieren.

Der Wiener ArbeitnehmerInnen Förderungsfonds bietet auch innerhalb der Karenz die Möglichkeit zur Weiterbildung an. Weiters kann gemeinsam mit dem WAFF ein Weiterbildungsplan erstellt werden, auch finanzielle Unterstützung wird angeboten. In Kombination mit Kontakt zum Arbeitgeber soll das dann zum unkomplizierten Wiedereinstieg helfen.

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