Gefährliche Verfallsfristen

Überfälliger Lohn? Aus Angst um den Arbeitsplatz lassen sich Arbeitnehmer oft über die Fälligkeit ihres Entgeltes hinwegtrösten. Wie Sie ihre Rechte durchsetzen erklärt die AK Wien dieses Mal in unserer Serie „Ganz auf Ihrer Seite“.

Unter dem Begriff Verfall versteht man juristisch den Verlust eines Rechtsanspruches. Wenn eine offene Lohnforderung bereits verfallen ist, kann sich der Arbeitnehmer oder die Arbeitnehmerin auf keine Rechtsgrundlage mehr berufen, um das Geld zu erhalten. Bei einem verfallenen Anspruch erlischt dieser zur Gänze, das Recht als solches geht also unter.

Diskussion mit dem Chef

colourbox.de

Verfallsfristen beachten

Um den rechtlichen Verfall zu verhindern, rät Tanja Schmidtbauer von der AK Wien, die rechtzeitige Geltendmachung des konkreten Rechtsanspruchs innerhalb der Verfallsfrist. Am besten vor Beginn des Dienstverhältnisses sollte man sich über Verfallsfristen informieren. Diese können je nach Art der Ansprüche unterschiedlich lang sein.

Grundsätzlich sind Verfallsfristen in den jeweiligen Kollektivverträgen geregelt. Trotzdem kann im Arbeitsvertrag auch eine kürzere Frist vereinbart werden. Sollten kollekitvvertraglich keine Fristen geregelt sein, ist es zulässig, dass vertragliche Verfallsfristen vereinbart werden. Oft sind Verfallsklauseln sehr kurz gehalten, drei Monate dürfen aber nicht unterschritten werden.

Sendungshinweis:

„Radio Wien am Vormittag“, 16.06.2016

Schriftliche Geltendmachung

Eine Geltendmachung bedeutet, dass der Arbeitnehmer den Rechtsanspruch beim Arbeitgeber explizit einfordern muss. Auch wenn eine mündliche Einforderung möglich ist, rät die AK Wien doch aus Beweiszwecken dazu, diese schriftlich mittels eines eingeschriebenen Briefes durchzuführen.

Nicht zwingend ist es allerdings einen bestimmten Betrag einzufordern. Es reicht vollkommen aus, so Schmidtbauer, den Arbeitgeber aufzufordern, das fällige Gehalt für einen bestimmten Zeitraum zu überweisen. Im Optimalfall werden die offenen Ansprüch sehr konkret und detailliert formuliert.

Die rechtzeitige Geltendmachung bedeutet, dass ein Anspruch, der innerhalb der vorgesehenen Verfallsfrist beim Arbeitgeber eingefordert wird, nicht mehr verfallen kann, sondern innerhalb der Verjährungsfrist vom Arbeitnehmer beim Arbeits- und Sozialgericht einklagbar ist. Bei Gericht ist daher der Nachweis über eine schriftliche Geltendmachung essentiell.

Lohnbertreffende Verfallsfristen

colourbox.de

Verhandlungsgeschick bei Unterzeichnung hilft

Bei den Vertragsverhandlungen sollte man versuchen, Verfallsklauseln aus dem Arbeitsvertrag zu streichen. Sollte das nicht möglich sein, dann kann man zumindest versuchen die Klauseln zu verlängern. Besteht keine Möglichkeit darüber zu verhandeln, sollte man sich den Vertrag zumindest genau durchlesen, um die vereinbarten Verfallsfristen genau zu kennen.

„Ein guter Praxistipp ist es auch“, erklärt Tanja Schmidtbauer von der Arbeiterkammer, „sich offene Zahlungen vom Arbeitgeber bestätigen zu lassen. Bereits anerkannte Forderungen können nämlich nicht mehr verfallen können.“

Praxisprobleme für Arbeitgeber

Besonders problematisch ist die Einhaltung von Verfallsfristen immer dann, wenn der Betroffene noch beim Arbeitgeber beschäftigt ist. Aus Angst den eigenen Arbeitsplatz zu verlieren, warten die Arbeitnehmer oft sehr lange, bis sie sich dazu entscheiden, einen eingeschriebenen Brief an ihren Vorgesetzten zu schreiben und oft sind dann zum Beispiel zahlreiche Überstunden bereits verfallen.

Einige Ansprüche werden erst bei Beendigung eines Dienstverhältnisses schlagend. Auch da sollte man mit der Geltendmachung nicht zu lange zuwarten. Im Nachhinein ist es nur schwer zu akzeptieren, dass man für erbrachte Arbeitsleistung nur deshalb kein Geld bekommt, weil man zu lange gewartet hat, oder vom Arbeitgeber vertröstet wurde.

Link: