Jobs und Kids im Sommer

Die Sommerferien bringen viel Erholung für Schüler, für die Eltern entstehen aber große Herausforderungen bei der Kinderbetreuung in den Ferien. Über Ihre Rechte klärt Sie die AK Wien in unserer Sendung „Ganz auf Ihrer Seite“ auf.

Grundsätzlich hat jeder Arbeitnehmer Anspruch auf fünf Wochen Urlaub pro Arbeitsjahr. In manchen Unternehmen gibt es für langdienende Angestellte eine sechste Woche dazu. Dadurch ergibt sich, dass Arbeitnehmer ihren Urlaub so legen müssen, daß damit ein Großteil der Ferien abgedeckt sein muss.

Probleme in der Urlaubsplanung

Im Urlaubsgesetz ist festgehalten, daß der Urlaub, im Interesse des Arbeitnehmers aber auch mit Rücksicht auf den Betrieb, zu vereinbaren ist. Das Interesse des Arbeitnehmers beinhaltet selbstverständlich familiäre Verpflichtungen, daher sind Arbeitnehmer mit schulpflichten Kindern gegenüber anderen zu bevorzugen.

Sendungshinweis:

„Radio Wien am Vormittag“, 23.06.2016

„Im Großen und Ganzen gibt es in diesem Punkt wenig Vorsprachen bei uns“, erklärt Jasmin Haindl von der Arbeiterkammer, „daher gehen wir davon aus, daß diese Abstimmungen in den meisten Betrieben gut funktioniert. Dank netter Kollegen und vorausschauender Chefs.“

Ferienbetreuung für Kinder

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Ferienzeit und kein Urlaub vorhanden

Steht dem Arbeitnehmer kein Urlaub mehr zu Verfügung, gibt es zwar oft gute Ferienaktivitäten, die aber meist mit Zusatzkosten verknüpft sind.

Im Gegenzug könnte man mit dem Arbeitgeber für die Leistung von Mehr- oder Überstunden eine Abgeltung in Zeit vereinbaren, um zusätzliche freie Tage zu generieren. Hier sind allerdings Zuschläge zu berücksichtigen.

Pflegefreistellung in den Ferien

Unabhängig, ob Ferienzeit oder nicht, ist das Kind krank und niemand anderer da, der es betreuen kann, dann haben Arbeitnehmer Anspruch auf Pflegefreistellung. Im Regelfall kann der Vater oder die Mutter eine Woche dafür in Anspruch nehmen, ist das Kind noch keine zwölf Jahre alt, hat man Anspruch auf eine zweite Woche.

Benachteiligung für Eltern

Das Gleichbehandlungsgesetz untersagt eine Benachteiligung aufgrund des Geschlechts insbesondere unter Bezugnahme auf den Familienstand. Liegt eine Diskriminierung aufgrund des Familienstandes vor, sollte man sich sofort an den Betriebsrat, die Gewerkschaft oder die Arbeiterkammer wenden.

Urlaub mit den Kindern

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Rechtzeitige Planung

Vor allem durch eine rechtzeitige Urlaubsplanung lassen sich häufig gröbere Probleme vermeiden. Ein Urlaubsantrag, der über mindestens zwei Wochen spätestens drei Monate vor Urlaubsantritt abgegeben und genehmigt wurde, kann einseitig vom Arbeitgeber nicht mehr storniert werden.

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