Bekleidung im Job bei Hitze

Sind kurze Hosen bei extrem heissen Temperaturen angemessen? Sind Spaghetiträgershirts auch im Büro erlaubt? Fragen die Sara Pöcheim von der AK Wien in unserer Sendung „Ganz auf Ihrer Seite“ beantwortet.

An extrem heissen Sommertagen wird es nicht nur unter freiem Himmel sehr warm. Auch in den Büros, Geschäftslokalen und anderen Arbeitsräumen dieser Stadt setzt die Hitze den Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern zu.

Recht auf Hitzefrei - ja oder nein?

Die Kleidung beeinflusst sehr wohl die Leistungsfähigkeit und die Konzentration an Hitzetagen. Trotzdem gibt es für Arbeitnehmer kein Recht auf Hitzeferien. Der Arbeitgeber und der Arbeitnehmer müssen in gemeinsam darauf achten, dass die Belastungen der Hitze durch geeignete Maßnahmen gemildert werden.

Passende Kleidung im Job

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„Grundsätzlich gelten“, so Sara Pöcheim von der Arbeiterkammer, „für verschiedene Tätigkeiten auch unterscheidliche Regelungen.“ Es gibt einerseits betriebliche Bekleidungsregelungen, andererseits Maßnahmen aus Gründen des Arbeitnehmerschutzes.

Sendungshinweis:

„Radio Wien am Vormittag“, 18.08.2016

Maßnahmen zum Arbeitnehmerschutz

Schutzkleidung im Sinne des Arbeitnehmerschutzes, wie zum Beispiel Helme auf Baustellen, Reflektoren im Straßenverkehr, Arbeitsschuhe und ähnliches, ist auch an Hitzetagen ausnahmslos zu tragen.

Vor allem bei Arbeiten im Freien ist es wichtig luftdurchlässige UV-sichere Kleidung zu tragen. Der Arbeitgeber muss des weiteren dafür sorgen, dass der Arbeitnehmer Sonnenschutzbrillen, geeignetes Sonnenschutzmittel oder Schutzhandschuhe erhält.

Dienstkleidungsvorschriften

Sowohl das Tragen von Dienstuniformen aber auch von Arbeitskleidung kann, wenn vorher im Arbeitsvertrag festgeschrieben, vereinbart werden. Bei beispielsweise Pilotinnen und Piloten gelten solche Vereinbarungen. Aber auch Mitarbeiter in Baumärkten werden sehr oft mit T-Shirts mit Firmenlogo ausgestattet, die dann auch zu tragen sind.

Keine Krawatte bei Hitze

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Bekleidungsvorschriften gelten immer

„Ja auch an Hitzetagen gelten vorher getroffene Bekleidungsvorschriften“, erklärt Sara Pöcheim. In Absprache mit dem Arbeitgeber kann man aber versuchen vernünftige Lösungen zu finden. Meist haben dann auch Kunden und andere Geschäftspartner Verständnis dafür den Blazer oder die Krawatte wegzulassen.

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