Überstundenpauschale: Vor- und Nachteile

Viele Arbeitnehmer haben in ihren Verträgen eine Überstundenpauschale vereinbart. Was diese mit sich bringt gibt es von der Experten der AK Wien in unserer Sendung „Ganz auf Ihrer Seite“.

Bei Überstunden gibt es verschiedene Möglichkeiten für die Abgeltung der Mehrleistung zu sorgen.

Variante 1: Der Arbeitnehmer bekommt die angefallenen Stunden einzeln vergütet und rechnet jedes Monat ab.

Variante 2: Es wird eine Überstundenpauschalabgeltung vereinbart. Hier wird im vorhinein berechnet, wie viele Stunden zusätzlich anfallen könnten. Diese Zahl wird dann in einen Euro-Betrag umgerechnet und monatlich ausbezahlt, unabhängig davon wie viele Stunden tatsächlich geleistet worden sind.

Aufschreiben und Nachrechnen lohnt sich oft

colourbox.de

Die Überstundenpauschale scheint im Rahmen der Lohnverrechnung als eigener Entgeltbestandteil auf und wird bei Berechnung der Sonderzahlungen – soweit der Kollektivvertrag nichts anderes vorsieht - nicht berücksichtigt.

Sendungshinweis:

„Radio Wien am Vormittag“, 13.10.2016

Vor- und Nachteile

Es kann flexibel auf Arbeitsspitzen reagiert werden und die vereinbarte Mehrleistung vom Arbeitnehmer eingefordert werden. Eine Vereinbarung mit dem Arbeitnehmer erübrigt sich hier.

In anderen Betrieben wird die Arbeitszeit gar nicht erfasst und so scheitert es am Ende des Durchrechnungszeitraums oft an der Kontrollmöglichkeit. Die Vereinbarung einer Überstundenpauschale enthebt den Arbeitgeber jedoch nicht von seiner Verpflichtung täglich Arbeitszeitaufzeichnungen zu führen. Er kann diese Verpflichtung aber auch auf den Arbeitnehmer übertragen.

Abgeltung von Übrstundenpauschalen

colourbox.de

Wichtig: Für die Geltendmachung von Ansprüchen und Überstunden gibt es sehr häufig sogenannte Verfallsfristen, das bedeutet, dass offene Ansprüche innerhalb einer bestimmten Frist (meistens nur 3 Monate) schriftlich eingefordert werden müssen, da sie sonst verfallen und damit nicht mehr beim Arbeitgeber eingefordert werden können.

AK-Tipp: Wenn über einen längeren Zeitraum im Durchschnitt mehr Überstunden geleistet werden als von der Pauschale abgedeckt, muss der Arbeitgeber eine zusätzliche Vergütung oder Zeitausgleich geben. Am besten die Arbeitszeiten und den Inhalt der Arbeitsleistung mitprotokollieren. Die Aufzeichnungen sollte man unbedingt aufheben.

Link: