Arbeiten am 24. und 31. Dezember

Für viele ist Weihnachten nicht die „ruhigste Zeit“ des Jahres. 90 Prozent der Handelsbeschäftigten arbeiten an Feiertagen rund um Weihnachten. Doch immer wieder gibt es laut AK Wien Probleme bei der Bezahlung für Feiertagsarbeit.

Rund um Weihnachten und Neujahr sind der 8. („Mariä Empfängnis“), 25. und 26. Dezember und der 1. Jänner Feiertage im Sinne des Feiertagsruhegesetzes. Der Heilige Abend und Silvestertag gehören jedoch nicht dazu und es gelten spezielle Regelungen: Am 24. Dezember endet die Normalarbeitszeit um 14 Uhr, am 31. Dezember um 17 Uhr.

Weihnachtsbeleuchtung Ring

ORF Wien

Leute, die an Feiertagen arbeiten, sollen besonders darauf achten, dass sie nicht nur ihren normalen Lohn, sondern auch ein Feiertagsentgelt und damit pro gearbeitete Stunde eine Stunde dazu bekommen. Wichtig sei auch, die Abrechnungen zeitnah zu kontrollieren und Differenzen geltend zu machen, da es Verfallsbestimmungen für die Ansprüche gibt.

Feiertagszuschlag ist nicht gleich Feiertagsüberstunde

Genau unterscheiden muss man zwischen dem Feiertagszuschlag und einer Feiertagsüberstunde. Während eine Feiertagsüberstunde für die Arbeit außerhalb der üblichen Normalarbeitszeit an einem Feiertag zusteht, werde die normal übliche Arbeitszeit in Form von einem Feiertagszuschlag bezahlt.

Sendungshinweis:

„Radio Wien am Vormittag“, 22.12.2016

Daher bekomme etwa eine Verkäuferin, die am Feiertag immer arbeitet, dafür das doppelte Gehalt. Würde die Arbeitnehmerin eigentlich am Feiertag nicht im Geschäft stehen, arbeite aber am Feiertag, gebe es zum normalen Gehalt 100-prozentige Überstunden.

Einpacken von Weihnachtsgeschenken

APA/dpa/Friso Gentsch

Keine Verpflichtung den Feiertag einzuarbeiten

„Es gibt keine Verpflichtung einen Feiertag an einem anderen Tag der Woche einzuarbeiten. Das widersrpäche dem Sinn eines Feiertags“, erklärt Sara Pöcheim von der Arbeiterkammer Wien. Besondere Vorsicht ist bei Arbeitnehmern mit flexibler Diensteinteilung geboten. Es gibt bei Arbeitgebern die Tendenz diesen Mitarbeitern immer genau an den Feiertagen frei zugeben.

Dies hat für die Arbeitnehmer den Nachteil nie in den Genuss eines Feiertags zu gelangen, und der Arbeitgeber spart sich dadurch das Feiertagsentgelt.

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