Entlassungen

Immer wieder kommt es zu Entlassungen von ArbeitnehmerInnen wegen angeblich geringen Verfehlungen. Grund genug für uns die Entlassung mal näher zu betrachten.

Die Entlassung, in der Umgangssprache auch oft „Fristlose“ genannt, ist eine Beendigungsart, zu der ein Arbeitgeber greifen kann, wenn ein Arbeitnehmer etwas „angestellt“ hat bzw. etwas „vorgefallen“ ist, wenn man es salopp ausdrücken will. Damit ein Arbeitgeber einen Arbeitnehmer berechtigt entlassen kann, muss daher ein Entlassungsgrund vorliegen.

Bei einem Entlassungsgrund muss es sich um eine so schwerwiegende Verfehlung handeln, sodass es dem Arbeitgeber unzumutbar ist, den Arbeitnehmer auch nur einen einzigen Tag länger im Betrieb zu beschäftigen. Es muss für den Arbeitgeber aufgrund der Vorfälle nicht tragbar sein, den Arbeitnehmer auch nur für die Dauer der Kündigungsfrist im Betrieb weiter zu beschäftigen.

Sendungshinweis:

„Radio Wien am Vormittag“, 6.4.2017

Die Gründe wann ein Arbeitgeber berechtigt entlassen kann, sind bei den Angestellten im Angestelltengesetz und bei den Arbeitern in der Gewerbeordnung aufgezählt. Entlassungsgründe sind zum Beispiel beharrliche Pflichtenverletzungen bzw. Arbeitsverweigerung, Untreue, Vertrauensunwürdigkeit, Beschimpfungen oder auch Körperverletzungen, Diebstahl oder andere strafbare Handlungen.

Entlassung

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Wann ist eine Entlassung gerechtfertigt

Berechtigt ist eine Entlassung z. B. dann, wenn ein Außendienstmitarbeiter für die mit seinem Privathandy dienstlich geführten Telefongespräche zu hohe Spesen an den Arbeitgeber weiterverrechnet, hier wird der Entlassungsgrund der Untreue verwirklicht. Ebenso erfüllt regelmäßiges erhebliches Zuspätkommen den Entlassungsgrund der Arbeitsverweigerung, wobei jedoch zuvor eine Verwarnung erfolgen muss.

Die einzelnen Vorfälle müssen auch in einem relativ kurzen zeitlichen Zusammenhang erfolgen; einige wenige Minuten Verspätung bei nur einmaliger Verwarnung erfüllen nicht die Voraussetzung der Unzumutbarkeit der Weiterbeschäftigung für die Dauer der Kündigungsfrist.

Wenn beispielsweise ein Kellner Leistung von Überstunden am Wochenende ablehnt, die aufgrund der Erkrankung des Kollegen erforderlich sind, da er ins Kino gehen möchte, kann dies eine Arbeitsverweigerung darstellen. Lehnt eine andere Kollegin ab diese Überstunden zu machen, da sie am Wochenende keine Kinderbetreuung hat, wäre eine allenfalls ausgesprochene Entlassung nicht berechtigt.

Was man an dem letzten Beispiel sehr gut sehen kann ist, dass es bei jeder Entlassung wesentlich ist, die Umstände des Einzelfalles genau zu prüfen.

Zeitpunkt und Auswirkungen

Wichtig bei der Entlassung ist auch der Zeitpunkt, in welchem sie vom Arbeitgeber ausgesprochen wird. Der Arbeitgeber muss eine Entlassung nämlich unverzüglich aussprechen. Tut er dies nicht, wird dies als Verzicht des Arbeitgebers auf sein Entlassungsrecht gewertet.

Eine verspätete ausgesprochene Entlassung ist somit unberechtigt, obwohl vielleicht ein Entlassungsgrund vorgelegen ist. Die Entlassung beendet das Arbeitsverhältnis sofort, d.h. es gibt keine Kündigungsfrist. Dem Arbeitgeber wird aber von den Gerichten je nach Schwierigkeit für ihn, den Sachverhalt und seine rechtlichen Möglichkeiten zu überprüfen eine kurze Recherche und Überlegungsfrist gewährt.

Auswirkungen hat eine berechtigte Entlassung beispielsweise auf den Abfertigungsanspruch. Bei Abfertigung Alt verliert man den Abfertigungsanspruch gänzlich. Bei Abfertigung Neu erfolgt keine Auszahlung durch die Mitarbeitervorsorgekasse. Erst bei einem weiteren Arbeitsverhältnis, das mit Arbeitgeber-Kündigung oder einvernehmlicher Lösung beendet wird kann die Abfertigung Neu von der Mitarbeitervorsorgekasse ausbezahlt werden.

Je nach Kollektivvertrag kommt es manchmal auch zum Verlust der Sonderzahlungen, also dem Urlaubs- und Weihnachtsgeld. Weitere Konsequenz einer berechtigten Entlassung ist, dass man 4 Wochen beim Arbeitslosengeld gesperrt ist.

Entlassung individuell prüfen lassen

Zusammengefasst kann man sagen: Für eine berechtigte Entlassung muss ein schwerwiegender Grund vorliegen, der eine Weiterbeschäftigung des Arbeitnehmers für den Arbeitgeber unzumutbar macht. Darüber hinaus muss die Entlassung vom Arbeitgeber unverzüglich ausgesprochen werden.

Ob eine Entlassung berechtigt ist oder nicht, muss immer im Einzelfall geprüft werden. Daher empfehlen wir, wenn jemand fristlos entlassen wird, sich unverzüglich mit der AK oder der Gewerkschaft in Verbindung zu setzen und seinen Fall überprüfen zu lassen, um eventuell die notwendigen rechtliche Schritte ergreifen zu können.