Gehaltsverhandlungen richtig führen

Das Leben wird teurer und für viele wird das Gehalt zu Monatsende knapp. Deshalb sind die Gehaltsverhandlungen und der mir zustehende Lohn das Thema in „Ganz auf Ihrer Seite“ mit den Experten der Arbeiterkammer Wien.

Grundsätzlich ist das Gehalt zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer zu vereinbaren. Trotzdem gibt es nicht immer automatische oder jährliche Erhöhungen, so dass man unter Umständen Verhandlungen mit dem Arbeitgeber führen muss, um zu mehr Geld zu kommen. Das zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer vereinbarte Entgelt darf aber nicht unter den kollektivvertraglichen Mindestlohn liegen.

In Österreich ist der Mindestlohn für die ArbeitnehmerInnen in Kollektivverträgen geregelt, die zwischen den Gewerkschaften und den Arbeitgeber-Interessensverbänden abgeschlossen werden müssen. Allerdings gibt es in Österreich keine gesetzlich verankerten Mindestlöhne und daher auch keine gesetzlich zustehende jährliche Lohnerhöhung.

Sendungshinweis:

„Radio Wien am Vormittag“, 27.4.2017

Welcher Kollektivvertrag gilt für mich

Welcher Kollektivvertrag zur Anwendung kommt, richtet sich danach, in welcher Branche der Arbeitgeber tätig ist und nicht primär welche Tätigkeit der Arbeitnehmer ausübt. Ist beispielsweise eine Büroangestellte bei einer Baufirma beschäftigt, unterliegt das Arbeitsverhältnis dem Kollektivvertrag für Angestellte im Baugewerbe, ist diese bei einer Handelsfirma angestellt, ist für sie der Kollektivvertrag für Handelsangestellte anzuwenden.

Traditionell gibt es in Österreich unterschiedliche Kollektivverträge für Arbeiter und Angestellte. Wichtig zu wissen ist, der Kollektivvertrag sollte in jedem Betrieb an einer allgemein zugänglichen Stelle aufliegen.

Gehaltsverhandlung

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Wann gibt es eine Erhöhung

So wie es unterschiedliche Kollektivverträge gibt, so sind auch die Stichtage, wann es zu einer Erhöhung kommt, nicht immer gleich. So werden zum Beispiel die Gehälter für die Angestellten in der Metallindustrie mit 1.November, im Handel mit 1.Jänner, und im Gastgewerbe und Bau mit 1.Mai erhöht.

Der kollektivvertragliche Mindestlohn steht allerdings allen ArbeitnehmerInnen der entsprechenden Branche zu. In Österreich gibt es für fast alle Branchen einen Kollektivvertrag, der auch dann den Mindestlohn regelt. Lediglich für einige wenige Branchen gilt kein Kollektivvertrag.

Das kollektivvertragliche Mindestentgelt legt nur die unterste Grenze fest, eine Beschränkung nach oben gibt es nicht. Das bedeutet daher, dass freiwillig meist auch mehr bezahlt wird als der kollektivvertragliche Mindestlohn.

Wann und wie Gehalt verhandeln?

Gehaltsverhandlungen mit dem Arbeitgeber sind grundsätzlich jederzeit möglich. Bei Gehaltsverhandlungen sollten von Arbeitnehmern gute Gründe vorgebracht werden, warum man der Meinung ist, dass man mehr verdienen sollte. Die betrieblichen Gründe und Interessen des Arbeitgebers sollten dabei Im Vordergrund stehen.

Somit kann ich als Arbeitnehmer auch mal offensiv eine Gehaltserhöhung ansprechen. Wichtig ist es dabei, einen guten Zeitpunkt abzuwarten um das Thema anzusprechen zum Beispiel der erfolgreiche Abschluss eines Projektes, bei dem ich mich bewährt habe.

Das heißt für ein Gehaltsverhandlungsgespräch ist es wichtig sich gut vorzubereiten um Argumenten zu haben, warum man der Meinung ist, dass man mehr verdienen sollte. Verweisen Sie als ArbeitnehmerIn auf konkrete Erfolge, ihre persönliche und fachliche Entwicklung und ihren Wert für das Unternehmen hin.

Daneben lohnt es sich aber auch, vor Gehaltsverhandlungen, oder auch schon vor Bewerbungsgesprächen, Informationen darüber einzuholen, wie viel tatsächlich in einer Branche bezahlt wird. Für diese Recherche bieten sich das Internet ebenso wie Gespräche im Bekannten-, Freundes- oder Familienkreis an. Treten Sie bei Gehaltsverhandlung selbstbewusst auch auf.

Fragen zu den kollektivverträglichen Löhnen und Gehältern beantworten die Fachgewerkschaft oder die Arbeiterkammer Wien.