Kind und Job unter einem Hut

Aus dem Beruf aussteigen, weil Kinder da sind? Das war einmal. Wie Sie Familie und Beruf noch besser vereinbaren können, erfahren sie in „Ganz auf Ihrer Seite“ mit den Expertinnen der Arbeiterkammer Wien.

Mütter und Väter haben unter bestimmten Voraussetzungen das Recht auf Elternkarenz. Das ist der arbeitsrechtliche Anspruch auf Freistellung. In dieser Zeit erhalten Eltern kein Gehalt. Sie bekommen aber Kinderbetreuungsgeld. Den Anspruch haben Mütter und Väter, wenn ein gemeinsamer Haushalt mit dem Kind besteht und nicht gerade der andere Elternteil wegen desselben Kindes in Karenz oder Elternteilzeit ist.

Karenz kann bis maximal zum Ablauf des zweiten Lebensjahres des Kindes in Anspruch genommen werden, also bis zum Tag vor dem 2. Geburtstag. Wenn man eine kürzere Karenz gemeldet hat, dann kann diese einmal verlängert werden. Eine vorzeitige Rückkehr ist allerdings nur mit Zustimmung des Arbeitgebers möglich.

Sendungshinweis:

„Radio Wien am Vormittag“, 4.5.2017

Recht auf Elternzeilzeit

Anspruch auf Elternteilzeit besteht, wenn ich erstens seit mindestens drei Jahren im Unternehmen bin und zweitens mehr als 20 MitarbeiterInnen im Betrieb beschäftigt sind.

Aufpassen heißt es bei Geburten ab 1. Jänner 2016: Für diese Eltern gilt, dass sie ihre Stundenanzahl um zumindest um 20 Prozent reduzieren müssen. Auf der anderen Seite darf eine Mindest-stundenzahl von 12 Stunden pro Woche nicht unterschritten werden. Geht man also von einer 40 Stunden Woche aus, spielt sich das Ganze in einem Korridor zwischen 12 und 32 Stunden pro Woche ab.

Das Recht auf Elternteilzeit besteht bis zum Ablauf des siebenten Lebensjahres meines Kindes. Erfülle ich die Voraussetzungen nicht, dann kann eine Elternteilzeit nur mit der Zustimmung des Arbeitgebers vereinbart werden. Sie endet in diesem Fall spätestens mit dem vollendeten vierten Lebensjahr.

Wichtig ist, dass die Elternteilzeit dem Arbeitgeber spätestens drei Monate vor Antritt gemeldet wird. Das sollte schriftlich erfolgen! Dabei müssen natürlich die gewünschten Arbeitszeiten mit den Kinderbetreuungsmöglichkeiten übereinstimmen.

Vater, Laptop, Chaos

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Kinderbetreuung partnerschaftlich aufteilen

Das Gesetz bietet hier verschiedene Möglichkeiten: So können sich Mütter und Väter die Elternkarenz teilen. Ein Teil muss aber zumindest 2 Monate dauern. Die Elternkarenz kann zweimal gewechselt werden. Beim erstmaligen Wechsel kann die Karenz auch ein Monat lang gleichzeitig von beiden Eltern in Anspruch genommen werden. Wichtig sind die unterschiedlichen Meldefristen für die Karenz diese sind jedenfalls zu beachten!

Auch bei der Elternteilzeit gibt es eine gute Möglichkeit zur partnerschaftlichen Teilung. Sofern beide Eltern, die Voraussetzungen erfüllen, können sie nämlich gleichzeitig in Elternteilzeit gehen. So könnten beispielsweise Mutter und Vater auf 30 Stunden reduzieren und sich das Abholen vom Kindergarten aufteilen. Nicht möglich ist allerdings eine Kombination aus Karenz und Elternteilzeit für dasselbe Kind.

Wichtige Tipps

Nach der Geburt eines Kindes nehmen Eltern in der Regel Karenz in Anspruch. Schon in dieser Zeit ist es wichtig, dass der Kontakt zur Firma aufrecht gehalten wird. So fällt dann auch der Wiedereinstieg leichter. ArbeitgeberInnen sind auch verpflichtet, ArbeitnehmerInnen in Karenz über wichtige Entwicklungen im Job, wie z.B. betriebliche Umstrukturierungsmaßnahmen oder Weiterbildungsmaßnahmen zu informieren.

Jedenfalls rechtzeitig einen Kinderbetreuungsplatz sichern: Eltern sollten sich über die verschiedenen Kinderbetreuungsmöglichkeiten wie Kindergarten, Kinderkrippe, informieren. Wichtig sind dabei eventuelle Schließzeiten in den Ferien. Nähere Infos erhalten Eltern bei der Servicestelle der Wiener Kindergärten.

Beruf Baby Bildung

Am 11. und 12. Mai 2017 findet im Bildungszentrum der AK Wien wieder die Messe „Beruf Baby Bildung“ statt. An diesen zwei Tagen stehen Serviceeinrichtungen zur Verfügung, die Beratung und Unterstützung für alle Fragen rund um Karenz und beruflichen Wiedereinstieg anbieten. Alle Angebote sind kostenlos und Kinderbetreuung steht zur Verfügung.

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