Reisemängel richtig reklamieren

Der Flug ist zwei Tage zu spät, das Hotelzimmer ist eklig oder am Urlaubsort lässt Sie eine Baustelle vor dem Fenster nicht schlafen - was tun? Was gilt als Reisemangel, wann bekommen Sie Geld zurück? Ein Experte hilft bei Problemen.

Hier können Sie Ihre Frage stellen.

Der Urlaub sollte die schönste Zeit des Jahres sein. Nicht immer aber entsprechen die Hochglanzfotos in den Katalogen der Reiseveranstalter der Realität. Wenn dem Hotelzimmer Balkon und Meerblick fehlen, wenn die Wasserspülung der Toilette ausfällt und das Hotel nicht direkt am Strand, sondern 800 m entfernt liegt, trübt das die Urlaubsfreude.

Der Reiseveranstalter ist dazu verpflichtet, Sie zu entschädigen, wenn Mängel in der Unterkunft, der Verpflegung oder an seinen sonstigen angebotenen Leistungen auftreten. Die Höhe der Entschädigung hängt von der Art des Mangels ab und davon, in welchem Umfang der Urlaub dadurch beeinträchtigt wurde.

Wie muss ich reklamieren?

• Schon im Urlaub müssen Sie sich an den Reiseleiter wenden, auf den Mangel aufmerksam machen. Achtung: Tun Sie dies, sobald Ihnen der Mangel auffällt und nicht erst am letzten Tag!

• Der Reiseleiter hat dann die Möglichkeit, den Mangel zu beheben oder Ihnen Alternativen anzubieten.

• Bleibt der Mangel trotz Ihrer Beschwerde, wenden Sie sich erneut an den Reiseleiter und erstellen ein Reklamationsprotokoll – Sie halten also schriftlich fest, wann Sie den Reiseleiter informiert und gesprochen haben.

Brauche ich Beweise?

Ja! Machen Sie vor Ort Fotos oder drehen Sie ein Video. Schreiben Sie die Namen von Mitreisenden auf, damit Sie auf sie als Zeugen zurückgreifen können. Das Reklamationsprotokoll dient ebenfalls als Beweis.

Welche Fristen muss ich einhalten?

Wer Geld zurückhaben will, muss innerhalb eines Monats nach Ende der Reise beim Reiseveranstalter reklamieren. Am besten schriftlich – einen Standardbrief ­finden Sie auf dieser ­Seite. Am besten per Einschreiben mit Rückschein schicken.

An wen wende ich mich mit meiner Beschwerde?

Nach der Rückkehr an den Reiseveranstalter – meist gibt es dafür eine eigene Abteilung. Das Reisebüro oder Hotelpersonal sind nicht der richtige Ansprechpartner!

Passin

Passin

Mag. Bernhard Passin

Sendungshinweis:

„Radio Wien am Vormittag“, 17.7.2017

Was kann ich nicht reklamieren?

Wenn der Mangel nicht erheblich ist (z. B. Ameisen im Hotelgarten) oder bei „höherer Gewalt“. Höhere Gewalt ist ein Ereignis, das bei der Buchung nicht vorhersehbar war und die Reise erheblich beeinträchtigt, gefährdet oder sogar unmöglich macht, z. B. die Vulkanasche-Wolke aus Island oder Waldbrände nahe Moskau.

Schicken Sie uns Ihre Frage

Wenn Sie auch Fragen zum Thema „Reiserecht“ haben, Rechtsanwalt Mag. Bernhard Passin wird sie am Montag, 17. Juli zwischen 11:00 und 12:00 Uhr live im Radio Wien-Studio, telefonisch oder per Mail beantworten. Hier können Sie Ihre Frage stellen.

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