Krank im Urlaub

Endlich im verdienten Urlaub und plötzlich wird man krank. Krank sein im Urlaub ist das aktuelle Thema in „Ganz auf Ihrer Seite“ mit den Expertinnen der Arbeiterkammer Wien.

Im Urlaub krank zu werden ist unangenehm. Allerdings verlieren Sie die Urlaubstage, an denen Sie krank werden, unter bestimmten Voraussetzungen nicht.

Ihr Urlaub wird bei Krankheit unterbrochen, wenn:

  • die Erkrankung länger als drei Kalendertage dauert,
  • die Erkrankung nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig herbei geführt wurde
  • Sie Ihrem Arbeitgeber die Erkrankung spätestens nach drei Tagen mitteilen und
  • bei Wiederantritt des Dienstes eine Krankenstandsbestägigung vorlegen.
Krank im Urlaub

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Meldefristen müssen eingehalten werden

ArbeitnehmerInnen müssen den Arbeitgeber spätestens am vierten Krankenstandstag von der Erkrankung informieren; per Telefon, Mail oder Fax. Ist dies aus Gründen, die nicht vom Arbeitnehmer zu vertreten sind, nicht möglich, so ist die Meldung rechtzeitig, wenn sie unmittelbar nach Wegfall des Hinderungsgrundes nachgeholt wird.

Ist es dem Arbeitnehmer nicht möglich unverzüglich zu handeln, da er nicht ansprechbar im Krankenhaus liegt, dann muss er die Meldung sofort nachholen, sobald er dazu fähig ist.

Bei Wiederantritt der Arbeit muss der Arbeitnehmer dem Arbeitgeber unaufgefordert die Krankenstandsbestätigung vorlegen. Der Arbeitgeber muss den Arbeitnehmer dazu, im Gegensatz zu einem normalen Krankenstand, auch nicht extra auffordern.

Sendungshinweis:

„Radio Wien am Vormittag“, 3.8.2017

Krank im Ausland

Hier muss man besonders beim Nachweis über den Krankenstand aufpassen! Wird man zum Beispiel von einem Arzt in Spanien krankgeschrieben, benötigt man zusätzlich eine behördliche Bestätigung darüber, dass die Krankenstandsbestätigung von einem zur Ausübung des Arztberufes zugelassenen Arzt ausgestellt wurde. Diese behördliche Bestätigung braucht man nur dann nicht, wenn die ärztliche Behandlung in einem öffentlichen Krankenhaus erfolgte und eine diesbezügliche Bestätigung vorgelegt wird.

Kann man dem Arbeitgeber keine derartige Bestätigung über den Krankenstand vorlegen, tritt keine Unterbrechung des Urlaubes ein und es werden die vollen Urlaubstage abgezogen. Aus eigenem Interesse sollte man daher bereits im Urlaub an diese Nachweise denken und diese auch besorgen. Besonders wichtig sind die Mitteilungs- und Nachweispflichten, wenn man so schwer erkrankt, dass man aus dem Urlaub nicht wie geplant und mit dem Arbeitgeber vereinbart, rechtzeitig zurückkehren kann.

Krankenstand verlängert nicht den Urlaub

Die Erkrankung verlängert den Urlaub nicht! Man kann also nicht sagen, zwei Wochen Urlaub waren vereinbart und weil man in der 2. Woche krank war, bleibt man nachher noch eine Woche zu Hause. Sobald der vereinbarte Urlaub zu Ende ist und man wieder gesund ist, muss man arbeiten gehen.

Die Tage, die man krank war, werden aber vom Urlaubsanspruch nicht abgezogen, sondern bleiben die Urlaubstage als Urlaubsguthaben erhalten, sofern die Erkrankung länger als drei Kalendertage gedauert hat und man den Krankenstand dem Arbeitgeber gehörig gemeldet und nachgewiesen hat.

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