Recht auf Respekt in der Arbeitswelt

Der Druck in der Arbeitswelt ist groß. Viele Arbeitnehmerinnen fühlen sich darüber hinaus vom Arbeitgeber oder auch von KollegInnen oftmals nicht ausreichend respektiert. Das ist das Thema in „Ganz auf Ihrer Seite“!

ArbeitnehmerInnen verbringen einen Großteil ihrer Zeit in der Arbeit. Ein gutes Miteinander und respektvolles Verhalten von Vorgesetzten, aber auch unter Kolleginnen und Kollegen ist dem Betriebsklima sehr förderlich und führt dazu, dass die MitarbeiterInnen gerne im Betrieb arbeiten. Oftmals wird darüber geklagt, dass die Führungskultur in Unternehmen und dadurch das Arbeitsklima sehr schlecht ist. Gerade in den Fällen, wo man als Arbeitnehmer viel gibt, häufig Überstunden macht, ständig erreichbar ist und einspringt, berichten viele, dass es zu wenig oder gar keine Anerkennung für diese Flexibilität und den hohen Einsatz gibt.

Diskussion mit dem Chef

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Fürsorgepflicht versus Frust

Nicht nur Entlohnung oder Karrierechancen haben großen Einfluss auf die Arbeitszufriedenheit, sondern gerade auch die Anerkennung der Leistungen und das Bedürfnis respektvoll behandelt zu werden. Es gibt auch krassere Beispiele aus der Beratungspraxis der AK Wien – etwa wenn ArbeitnehmerInnen vom Arbeitgeber, Vorgesetzten oder KollegInnen beschimpft oder beleidigt werden.

Sendungshinweis:

„Radio Wien am Vormittag“, 03.05.2018

Was man aber rechtlich sehr wohl einfordern kann, ist ein respektvoller Umgang und ein angepasster Umgangston. Man muss es sich also nicht gefallen lassen, beleidigt oder beschimpft zu werden. Das Recht auf Respekt ist zwar nicht ausdrücklich gesetzlich geregelt, ergibt sich aber aus der Fürsorgepflicht des Arbeitgebers.

Fürsorgepflicht bedeutet, dass der Arbeitgeber Ihre Gesundheit, sowohl physisch als auch psychisch – am Arbeitsplatz schützen muss. Das heißt, Ihre Chefin muss die Arbeit so organisieren und das Arbeitsumfeld dementsprechend gestalten, sodass Sie durch die Arbeit nicht krank werden. Das beginnt mit der Zurverfügungstellung von Arbeitsschutzkleidung, der Einhaltung des Arbeitszeitgesetzes bis hin zur Verpflichtung eine Gehaltsbestätigung auszustellen.

Recht auf Respekt

Der Schutz geht sehr weit und umfasst auch den Schutz der Persönlichkeit des der Arbeitnehmerin. Persönlichkeitsrechte sind die höchstpersönlichen Rechte, also mein Recht auf Privatleben und Privatsphäre, mein Recht auf Datenschutz, aber natürlich auch das Recht auf sexuelle Integrität und Intimsphäre, oder Glaubensfreiheit. Und geht im weiteren Sinne eben auch soweit, dass man respektvoll behandelt wird.

Wenn der Chef zum Beispiel plötzlich Kameras im Sozialraum installiert, oder die Privatsphäre nicht beachtet, indem er im Krankenstand oder Urlaub immer wieder anruft, geht das zu weit. Auch das Recht auf geregelte Arbeitszeiten, um das Privatleben planen zu können und Zeit für die Familie zu haben. All das betrifft meine Persönlichkeitsrechte, auf die mein Arbeitgeber Rücksicht nehmen muss.

Erreichbarkeit, Fairness und Mobbing

Man muss grundsätzlich nicht 24 Stunden an 7 Tagen die Woche ständig via Smartphone erreichbar sein. Hier ist auch oft Selbstdisziplin gefordert im Sinne von „Hände weg vom Diensthandy“ außerhalb der Arbeitszeit. Das gilt insbesondere dann, wenn man krank oder auf Urlaub ist. Nur wenn dem Betrieb ein schwerer wirtschaftlicher Schaden droht, muss ich im Krankenstand oder Urlaub dem Arbeitgeber notwendige Informationen mitteilen, zu denen er sonst keinen Zugang hat.

Der Arbeitgeber muss jeden Einzelnen im Vergleich zu den Kolleginnen und Kollegen gleich und fair behandeln. Vor allem dürfen keine Unterschiede aufgrund des Geschlechts, Alter, sexueller Orientierung, Religion oder ethnischer Herkunft gemacht werden. Hier befinden wir uns bei den Diskriminierungstatbeständen nach dem Gleichbehandlungsgesetz.

Auch vor Mobbing haben Arbeitgeber ihre MitarbeiterInnen zu schützen. Unterlässt dies der Arbeitgeber kann dies zu Schadenersatzansprüchen im Sinne von Schmerzengeld führen. Und der Arbeitgeber hat die Beschäftigten auch vor Arbeitsüberlastung zu schützen, damit diese gesund bleiben. Dies alles ist Arbeitgebern aus eigenem Interesse zu raten, denn gesunde und motivierte MitarbeiterInnen erbringen ja auch bessere Leistungen.

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