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MI | 10.02.2010
Gerd Honsik (Bild: APA)
Gericht
Honsik will Aufhebung des Haftbefehls
Der Anwalt des 1992 wegen Wiederbetätigung verurteilten und jetzt Spanien verhafteten Gerd Honsik hat die sofortige Aufhebung des Europäischen Haftbefehls gegen Honsik beantragt und die rechtliche Grundlage kritisiert.
Honsik war vergangene Woche in Spanien verhaftet worden.
Auf Honsik "nicht anwendbar"
Honsiks Verteidiger, Herbert Schaller, beantragte im Wiener Landesgericht, den europäischen Haftbefehl gegen Honsik sofort aufzuheben. Auf Grund dieses Haftbefehls war Honsik in der Vorwoche in Spanien verhaftet worden.

Laut Schaller ergibt sich aus dem Gesetz über justizielle Zusammenarbeit in Strafsachen mit den EU-Mitgliedsländern, das die Voraussetzungen des europäischen Haftbefehls regle, dass dieses Gesetz "im Fall meines Klienten nicht gilt und daher auf ihn nicht anwendbar ist".
Entscheidung binnen 90 Tagen
Justizministerin Maria Berger (SPÖ) hatte zuletzt erklärt, sie rechne damit, dass Honsik in Auslieferungshaft komme. Sollte er sich gegen die Überstellung nach Österreich wehren, könnten zwei gerichtliche Instanzen eingeschaltet werden. Spanien muss binnen 90 Tagen über die Auslieferung entscheiden.
Honsik hatte sich während des Berufungsverfahrens nach Spanien abgesetzt.
1992 zu Haftstrafe verurteilt
Honsik war 1992 von einem Geschworenengericht in Wien zu einer eineinhalbjährigen Haftstrafe verurteilt worden, weil er das Druckwerk "Freispruch für Hitler?" herausgegeben hat. Während des anhängigen Berufungsverfahrens setzte er sich nach Spanien ab.

Spanien lehnte seine Auslieferung bisher zwei Mal ab, mit dem europäischen Haftbefehl wurde nun die Festnahme möglich.
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