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MI | 10.02.2010
Priester (Bild: APA)
Gericht
Wiener Pfarrer gestalkt: Frau in U-Haft
Seit vier Wochen sitzt eine 58-jährige Schweizerin in Wien in Untersuchungshaft, die seit Jahren einem Priester nachstellt. Nun soll ihr im März der Prozess gemacht werden.
Ende Jänner verhaftet
Seit Jahren verfolgt die aus der Schweiz stammende Frau den Priester. Erst im vergangenen Dezember hätte sie sich vor dem Wiener Straflandesgericht dafür verantworten müssen. Doch sie blieb der Verhandlung unentschuldigt fern.

Dafür tauchte sie am 9. Jänner wieder in der Pfarre des Priesters auf. Das Gericht erließ einen Haftbefehl, Ende Jänner wurde die Frau verhaftet. Seitdem sitzt sie in Wien in Untersuchungshaft, berichtete das Online-Magazin Blaulicht und Graulicht.
Verhandlung im Dezember platzte, weil die Beschuldigte fernblieb.
Anwältin: "U-Haft nicht angemessen"
"Ich halte die U-Haft nicht unbedingt für angemessen. Meine Mandantin ist eigentlich nicht gefährlich, allenfalls lästig", so Anwältin Astrid Wagner gegenüber der Austria Presse Agentur. Die Frau sei eine "gepflegte Dame, eine intelligente Person". Sie habe "sicherlich kapiert", dass ihr Verhalten unerwünscht sei.

Der Verhandlung im Dezember sei ihre Mandantin ferngeblieben, weil sie sich an der Hand verletzt hatte. Im Jänner sei sie nach Wien gekommen, um in der Kirche des betreffenden Priesters zu beten.
Hunderte Liebesbriefe
Andererseits soll die Frau den Priester schon seit Jahren beharrlich verfolgen. Sie soll ihm Hunderte Liebesbriefe geschrieben, ihm in der Pfarre aufgelauert und ihn mit Geschenken überhäuft haben.

Zudem soll sie seine Gottesdienste stören, sich einmal sogar während einer Messe an seinem Messgewand festgekrallt haben. Im Beichtstuhl soll es sogar zu einem "Annäherungsversuch" gekommen sein.
Gutachterin prüft Zurechnungsfähigkeit
Die psychiatrische Sachverständige Sigrun Rossmanith soll klären, ob die 58-Jährige zurechnungsfähig ist. Bis zur nächsten Verhandlung am 6. März soll das Gutachten vorliegen. Sollte die Frau zurechnungsfähig sein, drohen ihr bis zu zwölf Monate Haft.
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