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SA | 21.11.2009
Honsik (Bild: APA/Pfarrhofer)
JUSTIZ
Fünf Jahre Haft für Gerd Honsik
Holocaust-Leugner Gerd Honsik ist am Montag zu fünf Jahren Haft wegen NS-Wiederbetätigung verurteilt worden. Erschwerend bewertete das Gericht das "massiv einschlägige Vorleben" des Angeklagten. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.
Honsik meldete Nichtigkeit und Berufung an.
Geschworene urteilten einstimmig
Die Geschworenen befanden Honsik in allen 21 Fragen einstimmig für schuldig. Honsik meldete umgehend Nichtigkeitsbeschwerde und Berufung an, auch der Staatsanwalt will gegen das Strafmaß berufen.

Neben den fünf Jahren Haft wurde Honsik auch zum Kostenersatz verurteilt. Außerdem wurden die betreffenden Ausgaben des von ihm herausgegebenen Blattes "Halt" eingezogen.
Verhalten "ungerührt fortgesetzt"
In seiner Urteilsbegründung führte das Gericht die Vorverurteilungen sowie das "massiv einschlägige Vorleben" Honsiks als erschwerend an. Dieser habe unter anderem wiederholt den Staat verächtlich gemacht und auch nach seiner Flucht nach Spanien sein Verhalten "ungerührt fortgesetzt".
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