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MI | 10.02.2010
Millennium Tower in Wien (Bild: APA)
STADTPLANUNG
Strengere Vorschriften für neue Hochhäuser
Heute tritt die neue Wiener Bauordnung in Kraft, die im Kern eine Verschärfung des umstrittenen Paragrafen 69 vorsieht. Damit sollen künftig auch Hochhausprojekte strenger geregelt werden.
Fälle wie der 202 Meter hohe Millennium-Tower sollen künftig nicht mehr so leicht möglich sein.
"Auswüchsen" einen Riegel vorschieben
Die neue Wiener Bauordnung sieht eine Verschärfung des umstrittenen Paragrafen 69 vor, der Bewilligungen für "unwesentliche Veränderungen von Bebauungsvorschriften" regelt. Danach sollen Fälle wie der heute 202 Meter hohe Millennium-Tower vermieden werden, der ursprünglich lediglich auf 140 Meter gewidmet war, jedoch unter Anwendung des "69er" deutlich höher gebaut wurde.

Derartige Genehmigungen sollen künftig nur mehr dann erfolgen, wenn der Flächenwidmungsplan nicht unterlaufen und vor allem die Wohnqualität verbessert wird, betonte Wohnbaustadtrat Michael Ludwig (SPÖ). Dadurch erhalte der Flächenwidmungsplan einen wesentlich höheren Stellenwert als bisher und man schiebe "Auswüchsen" einen Riegel vor.
Auch Jugendliche sollen auf Spielplätzen Platz finden.
Mehr Spielplätze für die Stadt
Weiters wird künftig auf das Spielbedürfnis von Jugendlichen verstärkt Rücksicht genommen. Bei der Errichtung von Wohnhausanlagen mit mehr als 50 Wohnungen besteht nun die Verpflichtung, neben einem Kleinkinderspielplatz einen Spielplatz für Kinder ab sechs Jahren einzurichten, der auch Jugendlichen offenstehen soll.
Das Problem mit den Giebeln
Und schließlich wird in der Novelle die Berechnung von Gebäudehöhen nach Paragraf 81 geändert. Demnach sollen Giebelflächen ab 50 Quadratmeter Größe künftig miteinberechnet und in Folge bei der Gebäudehöhe abgezogen werden.

Derzeit werden nur zur Straßenfront gerichtete Giebelflächen berücksichtigt, was immer häufiger zu überdimensionierten Giebeln an den Längsseiten der Häuser geführt hat.
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