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SA | 20.03.2010
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GERICHT
Haftstrafen für Überfall auf 20-Jährigen
Elf Monate muss ein 17 Jahre alter Beschäftigungsloser in Haft. Er soll im Juli gemeinsam mit zwei Mittätern einen 20-Jährigen überfallen, niedergeschlagen und beraubt haben. Die Mittäter fassten bedingte Haftstrafen aus.
Auf am Boden liegendes Opfer eingetreten
Körperverletzung und Diebstahl warf der Staatsanwalt im Wiener Landesgericht den Angeklagten vor. Der Haupttäter soll nach einem Rave in der Korneuburger Werft den 20-Jährigen mit besonderer Brutalität vor den Augen mehrerer Jugendlicher überfallen haben.

Als das Opfer am Boden lag und sich vor Schmerzen krümmte, sollen seine beiden Komplizen, 16 und 18 Jahre alt, noch auf den Verletzten eingetreten haben. Sie sollen seine Brieftasche an sich genommen und den Inhalt, 50 Euro, untereinander aufgeteilt haben.

Die Strafen, vier Monate unbedingte Haft plus sieben Monate aus einer vorangegangenen, bedingt ausgesprochenen Strafe für den Haupttäter sowie je fünf Monate bedingt für die Komplizen, sind nicht rechtskräftig.
Mehrere Zeugen griffen nicht ein.
Opfer musste selbst Polizei alarmieren
Der Überfall soll sich vor den Augen zahlreicher Zeugen abgespielt haben, die auf dem Bahnhof auf den ersten Zug nach Wien warteten. Auf die Idee, Hilfe zu holen, kam aber keiner.

Das Opfer erlitt eine Zerrung der Halswirbelsäule, ein Hämatom am linken Auge und Prellungen am ganzen Körper. Es musste selbst die Polizei alarmieren. Polizisten konnten die drei Täter noch am Bahnhof festnehmen. Sie hatten nach dem Überfall weiter auf den Zug nach Wien gewartet.
Zu diesem tragischen Ereignis kann nicht gepostet werden.
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