Balluch klagt die Republik

Der Obmann des Vereins gegen Tierfabriken (VGT), Martin Balluch, hat beim Landesgericht für Zivilrechtssachen Wien Klage gegen die Republik eingebracht. Es geht um 580.716 Euro plus Zinsen Schadenersatz, so die Tageszeitung „Die Presse“.

Balluch will laut dem Bericht in der Dienstag-Ausgabe der Zeitung nicht nur Schadenersatz. Er habe die Republik zudem auf „Feststellung“ geklagt, dass die Republik „für sämtliche vorhersehbare oder nicht vorhersehbare Spät- und Dauerfolgen“ haftet. Der gesamte Streitwert liege demnach bei rund 600.000 Euro.

Mehr als 100 Tage U-Haft

Balluch war durch den Strafprozess rund um den „Mafia-Paragrafen“ in Wiener Neustadt bekannt geworden. Er wurde in dem Prozess freigesprochen - mehr dazu in Fünf Freisprüche wieder aufgehoben.

Im April dieses Jahres forderte Balluch bereits 1,1 Millionen Euro von der Finanzprokuratur für die ungerechtfertigte U-Haft von 105 Tagen, Verdienstentgang und Verteidigungskosten. Erhalten hatte Balluch aber nur knapp 27.000 Euro - mehr dazu in Tierschützer Balluch will Republik klagen (noe.ORF.at).

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