Mordprozess: Brandstifter bestreitet Absicht

Nicht schuldig im Sinne der Anklage wegen Mordes hat sich am Dienstag am Straflandesgericht ein 46-Jähriger erklärt. Er soll im April 2014 eine Wohnung in der Wiener Innenstadt in die Luft gejagt haben, eine Nachbarin kam ums Leben.

15 Liter Benzin hat der 46-Jährige laut Anklage in der Wohnung im Eckhaus am Hohen Markt/Marc-Aurel-Straße verschüttet. Der Staatsanwalt verdeutlichte am Dienstag mit zahlreichen Bildern die extremen Verwüstungen, die die Explosion des Luft-Benzin-Gemisches angerichtet hatte: Am gegenüberliegenden Haus waren Fassadenplatten zertrümmert, drei Zwischenwände zu den Nachbarwohnungen zerstört worden. Eine 23-jährige Studentin kam in einer Nachbarwohnung ums Leben.

Der Angeklagte konnte nicht wissen, dass das Anzünden von 15 Liter Benzin solche Folgen haben würde, argumentierte der Verteidiger. Der 46-Jährige erklärte sich demnach auch unschuldig im Sinne der Anklage. Als möglichen Unbekannten, der das Feuer gelegt haben könnte, brachte der 46-Jährige seinen Vermieter ins Spiel. Dieser habe Kontakt zur Ostmafia, behauptete er am Dienstag in seiner Beschuldigteneinvernahme.

Mordprozess gegen Brandstifter in Wien

Nicht schuldig hat sich ein 46-Jähriger erklärt, der eine Wohnung in Wien in die Luft gejagt haben soll. Eine Nachbarin kam ums Leben.

Urteil erst im Herbst

Die Einvernahme beschränkte sich am Dienstag zunächst auf den Lebensweg des Angeklagten. Zur Tat selbst wollte die Richterin ihn erst am Mittwoch befragen. Vorher sollte der Brandsachverständige sein Gutachten präsentieren. Der Prozess ist für zwei aufeinanderfolgende Tage anberaumt, das Urteil soll erst im Herbst gefällt werden.

Für das Schwurgericht geht es nicht nur um den Mord an der 23-Jährigen sondern auch um den Vorwurf des versuchten Mordes an den 14 übrigen Hausbewohnern. Für den Angeklagten geht es in der nunmehrigen Verhandlung um zehn bis 20 Jahre oder lebenslang - mehr dazu in Mordanklage gegen Brandstifter (wien.ORF.at; 20.5.2015)

Prozess

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Der Angeklagte wies die Anklage wegen Mordes zurück

Benzin auch im Keller verschüttet

Laut Anklage soll der 46-Jährige frühere Unternehmer schon längere Zeit auf zu großem Fuß gelebt haben. Wenige Stunden nach der Explosion hätte er aus der Wohnung delogiert werden sollen. Bei der Tat soll er sich selbst verletzt haben, als die Wohnungstür durch die Explosion auf den Gang geschleudert wurde. Deshalb habe er laut Staatsanwalt auch nicht jene fünf Liter Benzin gezündet, die er zuvor in seinem Kellerabteil verschüttet hatte - dadurch wäre den Hausbewohnern jeder Fluchtweg abgeschnitten gewesen.

Zudem hätte er einen weiteren Vermieter, der den säumigen Bewohner auf die Straße setzen ließ, bedroht - am Tag nach dem Unglück hätte er diesem sinngemäß mitgeteilt, dass es den falschen erwischt hätte und er werde es „krachen“ lassen.

„Nicht schuldig“ im ersten Prozess

Bereits im Oktober 2014 war der damals 45-jährige Angeklagte vor Gericht gestanden, damals allerdings wegen Brandstiftung mit tödlichem Ausgang. Der Schöffensenat kam nach einem umfangreichen Beweisverfahren zum Schluss, dass Indizien dafür vorliegen, wonach er mit zumindest bedingtem Tötungsvorsatz gehandelt haben könnte. Es erging daher ein Unzuständigkeitsurteil - mehr dazu in Bei Brand getötet: Prozess zurück an den Start (wien.ORF.at; 29.10.2014)

Der Angeklagte hatte sich bereits im ersten Prozess „nicht schuldig“ bekannt. Dass seine Nachbarin „zu Tode gekommen ist, ist ein Wahnsinn“. Mit dem Verschütten des Brandbeschleunigers habe er aber „überhaupt nichts zu tun“.

Der Mann behauptete, er habe - wie jeden Dienstag - die Nacht auf den 16. April bei seiner Mutter verbracht. Mitten in der Nacht sei dann sein Hund unruhig geworden, daher habe er diesen äußerln geführt und dabei beschlossen, gleich in seine Wohnung in der Marc-Aurel-Straße zu gehen, wo er um 7.00 Uhr delogiert werden sollte.

Gutachter wies Spuren von Benzin nach

Während seiner Abwesenheit müsse jemand in die Wohnung eingedrungen sein und dort „zufällig oder gefinkelt, ich weiß es nicht“ Benzin verschüttet haben, meinte der Angeklagte. Er habe sich in seinem Leben „nicht nur Freunde gemacht“. Als er seine Wohnung aufsperren wollte, sei „die Explosion losgegangen“. Er habe einen „Feuerball“ wahrgenommen, sei zurückgeschleudert worden und im Stiegenhaus zu Sturz gekommen. Er sei schließlich „im Schock davongelaufen“.

Ein forensischer Gutachter berichtete davon, dass in den Schuhbändern des Angeklagten Spuren von Benzin nachgewiesen werden konnten. Ob diese davon stammen, dass dieser tatsächlich den Brandbeschleuniger in seiner Wohnung verschüttet hatte oder - wie von ihm behauptet - lediglich im Zuge der Explosion damit „kontaminiert“ wurde, sei allerdings nicht zu unterscheiden.

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