Gudenus will „Ombudsmann“ sein

Die FPÖ hat mit 34 Mandaten stärkere Kontrollrechte im Gemeinderat, die sie auch maximal einsetzen will. Johann Gudenus (FPÖ) will als Vizebürgermeister „Ombudsmann“ für Benachteiligte sein und fordert ein Ressort.

Die Blauen stellen einen Vizebürgermeister - allerdings ohne Ressort - mehr dazu in FPÖ-Vizebürgermeister „ohne Kompetenzen“. Das Amt wird Gudenus bekleiden. Er forderte am Dienstag ein Ressort ein und versteht sich als „Ombudsmann“ für Menschen, die von der Stadt ungerecht behandelt werden. „Laut Stadtverfassung bin ich Vertretung des Bürgermeisters, Mitglied des Stadtsenats mit Sitz und Stimme, bin bei den Sitzungen dabei so wie amtsführende Stadträte und der Bürgermeister. Ich bin auch voll in die Beschlussfassung, Beratung und politische Diskussion der Stadtregierung eingebunden.“

Auf Gudenus als Klubobmann folgt der 33-jährige Gemeinderat Dominik Nepp, verkündete Parteichef Heinz-Christian Strache. Die glücklose City-Bezirksvorsteherin Ursula Stenzel wird zudem fix für die FPÖ ins Stadtparlament einziehen. In welchem (inhaltlichen) Bereich sie tätig sein soll, sei allerdings noch nicht beschlossen worden. Die Journalistenfrage, ob die frühere ÖVP-Politikerin auch als Kandidatin für die Bundespräsidentenwahl 2016 infrage komme, wollte der Parteichef nicht klar ablehnend beantworten: „So weit sind wir noch nicht. Wir werden zum gegebenen Zeitpunkt unseren Kandidaten präsentieren.“

Vizebürgermeister ohne Macht

ORF-Reporterin Hanna Sommersacher ging der Frage nach, was Johann Gudenus (FPÖ) nun für einen Job hat.

Gudenus will U-Ausschuss zu Franken-Krediten

Gudenus will die Kontrollrechte maximal ausnützen. Mit den Unterschriften von 30 Mandataren können etwa ein Untersuchungsausschuss im Landtag bzw. eine Untersuchungskommission im Gemeinderat beantragt werden. „Das ging bisher nicht, weil wir immer mit der ÖVP verhandeln mussten, und die ÖVP in der letzten Periode die Unterschriften verweigert hat. Das können wir jetzt aus eigener Kraft machen.“ Gudenus möchte sich etwa die Franken-Kredite der Stadt näher anschauen.

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Zudem steht einem Drittel der Mitglieder des Landtages das Recht zu, beim Verfassungsgerichtshof einen Antrag auf Prüfung eines Landesgesetzes wegen Verfassungswidrigkeit zu stellen. Auch der Bundesrechnungshof (RH) kann künftig von den Freiheitlichen angerufen werden: 33 Mandatare können die Prüfung einer Gemeindematerie durch den RH verlangen. Allerdings: Jedes Gemeinderatsmitglied darf pro Kalenderjahr nicht mehr als zwei solcher Verlangen unterstützen.

Gudenus und Strache

APA/Pfarrhofer

Gudenus und Strache am Dienstag

34 Mandate bedeuten auch, dass die FPÖ die Sperrminorität im Wiener Landtag erreicht hat. Diese wird tragend, wenn Gesetzesbeschlüsse eine Zweidrittelmehrheit brauchen. In Wien sind das vor allem jene Verfassungsgesetze, die Wien als Land betreffen, wie es aus der Magistratsdirektion der Stadt hieß.

Verfassungsänderungen meist einstimmig

Gesetze, die Gemeindematerie regeln, verlangen dagegen meist nur eine einfache Mehrheit. Die Zweidrittelmehrheit könne jedoch auch bei anderen Einzelgesetzen notwendig sein, etwa wenn es um weisungsfreie Organe (z. B. den Umweltanwalt) oder - in manchen Fällen - Vereinbarungen mit dem Bund (15a-Vereinbarungen) gehe. Diese können künftig nur mit Zustimmung der FPÖ beschlossen werden. Änderungen der Stadtverfassung sind aber sehr selten. Grundsätzlich wird in Wien darauf Wert gelegt, dass die Beschlüsse dazu auch einstimmig fallen. Zuletzt war das etwa der Fall, als das Kontrollamt in den Stadtrechnungshof umgewandelt wurde.

FPÖ kann Ausländerwahlrecht nicht verhindern

„Rot und Grün können jetzt kein Ausländerwahlrecht beschließen, weil wir die Verfassungssperrminorität erreicht haben.“ Für diese Ankündigung bekam Strache am Wahlabend im FPÖ-Zelt lauten Jubel seiner Anhänger. Das könnte schwierig werden, denn diese Frage wird nicht in der Stadtverfassung geregelt. Wer Stimmbürger ist, wird in der Bundesverfassung geregelt, sagt der Politikwissenschafter Hubert Sickinger. „Die Frage, ob ein Ausländerwahlrecht erlaubt ist, ist keine Frage des Landesgesetzgebers, sondern des Bundesgesetzgebers“, so der Experte, der auf eine Entscheidung des Verfassungsgerichtshofes verweist.

2002 führten SPÖ und Grüne das Wahlrecht auf Bezirksebene auch für Drittstaatsangehörige ein. Es wurde aber vom Verfassungsgerichtshof zwei Jahre später nach Beschwerde von ÖVP und FPÖ aufgehoben. Seither ist klar, dass die Einführung des Ausländerwahlrechts eine Änderung der Bundesverfassung notwendig macht. Dort blockiert die ÖVP das Vorhaben von SPÖ und Grünen. Auch die FPÖ ist dagegen. „Es ist nicht davon auszugehen, dass der Verfassungsgerichtshof seine Entscheidung heute bereut“, sagt Sickinger. Damit bleibt diese Frage Bundesverfassungsrecht. „Das Beispiel von Strache hat daher kein Substrat.“

Derzeit dürfen auf Bezirksebene auch EU-Bürger wählen. Bei der Gemeinderatswahl durften nur Österreicherinnen und Österreicher ihre Stimme abgeben. Rund 380.000 Menschen, die in Wien leben und keine österreichische Staatsbürger sind, waren damit nicht wahlberechtigt. Das sind mehr Menschen, als die SPÖ bei der Wahl Wähler hatte.

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