Airbnb: Stadt verschärft Regeln

Private Unterkünfte, gebucht über internationale Internetplattformen, machen auch in Wien der Hotellerie Konkurrenz. Zugleich versteuern nicht alle Privaten ihre Einnahmen. Nun verschärft die Stadt die Regeln.

Vom Innenstadtloft bis zum Zweizimmerappartement bei Schönbrunn: Allein beim größten Anbieter Airbnb sind rund 5.600 Unterkünfte in Wien gelistet. Tourismuswirtschaft und Finanzbehörden haben mit der zunehmenden Konkurrenz und säumigen Steuerzahlern keine Freude - mehr dazu in Stadt und Hotels gegen Airbnb und Couchsurfer und in Finanz will Daten der Airbnb-Vermieter.

Die Stadt will einen fairen Wettbewerb und die Betreiber der Plattformen in die Pflicht nehmen: „Internationale Plattformen können sich diesen Verpflichtungen nicht entziehen und dürfen nicht glauben, dass Regelungen, die für österreichische Hotels gelten, für sie nicht gelten“, so Finanzstadträtin Renate Brauner (SPÖ).

Hunderttausende Euro Verlust bei Ortstaxe

Die Plattformen müssen künftig melden, wer bei ihnen Unterkünfte vermietet. Diese Privatvermieter werden dann darauf aufmerksam gemacht, was sie an Steuer entrichten müssen.

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Ortstaxe ist für Tourismus zweckgebunden.

Die Erfahrung zeigt laut Brauner, dass viele gar nicht wissen, welche Bestimmungen gelten. Die Stadt werde daher an die Zimmervermieter über die Internetplattformen herantreten und sie darauf aufmerksam machen, was zu unternehmen und was zu bezahlen sei. Ein Beispiel dafür ist die Ortstaxe, die für jede Nächtigung anfällt. Die Stadt rechnet damit, dass ihr durch die nicht bezahlten Ortstaxen Hunderttausende Euro an Einnahmen entgehen.

Bei einem durchschnittlichen Preis von 70 Euro (ohne Frühstück) fallen 1,94 Euro Ortstaxe an. Die Ortstaxe kann übrigens online auf der Homepage der Stadt Wien berechnet werden.

Strafen werden erhöht, Kontrollen angekündigt

Während die Stadt Wien auf Information setzt, haben Städte wie Berlin und New York das Geschäft von Privatvermietern viel stärker reguliert und arbeiten dort auch mit Verboten. Generell in Wien verboten ist die Untervermietung von Gemeindebauwohnungen. Auch in vielen Mietverträgen wird das Untervermieten ausgeschlossen. Selbst Besitzer von Eigentumswohnungen müssen unter Umständen eine Ferienvermietung mit den restlichen Wohnungsbesitzern abklären.

Bei einer gewerblichen Nutzung einer Wohnung muss auch eine Gewerbeberechtigung angefordert werden. Das ist zum Beispiel dann der Fall, wenn mehrere Wohnungen von einem Vermieter vermietet werden oder wenn es Angestellte gibt.

Geändert wird in Wien die Höhe der entsprechenden Strafen. Wer künftig nicht zahlen will, dem droht künftig eine Strafe von bis zu 2.100 Euro. Bisher waren es 420 Euro. Die Stadt kündigt auch Schwerpunktaktionen der zuständigen MA 6 (Rechnungs- und Abgabenwesen) an. Kontrolleure, die an Wohnungstüren klingeln, wird es aber nicht geben.

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