Prozess Arzt gegen Stadt vertagt

Kurz nach Beginn bereits wieder vertagt wurde der Prozess des Asklepios-Gründers Gernot Rainer. Der Arzt klagt die Stadt Wien, weil sein Vertrag vom Wiener Krankenanstaltenverbund (KAV) nicht verlängert wurde.

Am ersten Verhandlungstag - weitere folgen am 13. Juli und am 1. September - fielen erwartungsgemäß keine Entscheidungen. Beide Seiten legten vielmehr noch einmal ihre Sicht der Dinge dar. Anwalt Helmut Engelbrecht, der die Stadt vertritt, argumentierte, dass aus schriftlichen Unterlagen klar hervorgehe, dass Rainer stets in einem Ausbildungsverhältnis gestanden habe und er anerkannt habe, dass aus den befristeten Verlängerungen keinerlei Anspruch auf ein unbefristetes Dienstverhältnis abgeleitet werden könne.

Rainer bzw. dessen Anwalt Christoph Völk sieht das anders. Seinem Mandanten sei eine unbefristete Übernahme in Aussicht gestellt worden. Richter Helge Eckert merkte an, dass hier noch nachzuweisen sei, woraus sich diese Umwandlungsabsicht denn konkret schließen lassen könne - und ließ in diesem Punkt durchaus Skepsis anklingen: „Ich glaube, da stehen Sie auf schwachen Beinen.“

Arzt aus politischen Gründen nicht angestellt?

Georg Rainer wurde nicht fix angestellt. Er vermutet politische Hintergründe. Die Stadt bestreitet das.

Diskriminierung Ja oder Nein?

Rainer, Gründer und Obmann der selbsternannten Ärztegewerkschaft „Asklepios“, vermutet, dass politische Gründe hinter der Entscheidung zur Nichtverlängerung seines Vertrags stehen. Er führt konkret in Bezug auf sein „Asklepios“-Engagement eine Diskriminierung wegen seiner Weltanschauung ins Treffen.

Der Richter merkte hier an, dass es keine allgemeine Definition gebe, was der Gesetzgeber unter Weltanschauung versteht, zitierte aber Beispiele aus der Fachliteratur, wonach etwa die Mitgliedschaft bei einer Partei oder das Nicht-Angebot vegetarischer Speisen in einer Betriebskantine nicht darunter fielen: „Das ist ein sehr sensibles Terrain.“ Insofern soll die Frage im weiteren Verfahrensverlauf geklärt werden - denn: „Prima vista würde ich nicht sagen, Sie sind wegen ihrer Weltanschauung diskriminiert worden“, so Eckert.

Die Frage einer Diskriminierung stellt sich für die Stadt aber gar nicht. Denn laut Stadt-Anwalt fußte die Nicht-Verlängerung Rainers allein auf fachlicher Beurteilung. Diese sei nicht nur positiv ausgefallen, womit die Voraussetzung für eine unbefristete Übernahme nicht gegeben gewesen sei. So soll Rainer etwa nicht bereit gewesen sein, Nachtdienste zu übernehmen. Hier will will der Richter im Prozess klären, welche Gründe genau gegen einen unbefristeten Vertrag gesprochen haben und wie die negative Entscheidung der Dauervertragskommission zustande gekommen ist.

Gernot Rainer beim Prozessauftakt

APA/Helmut Fohringer

Gernot Rainer, Gründer der selbsternannten Ärzte-Gewerkschaft Asklepios

Unzulässige Motivkündigung?

Nächster Verhandlungstermin ist der 13. Juli. Richter Eckert hielt jedenfalls fest: Sollte kein Anspruch auf einen unbefristeten Vertrag bestehen bzw. keine Diskriminierung erkennbar sein, stehe es einem Dienstgeber frei zu sagen: „I wü Di ned.“

Mitte Februar war bekannt geworden, dass der bis Ende April 2016 befristete Vertrag Rainers trotz sehr guter Beurteilungen nicht verlängert wird. Rainer „identifiziere sich nicht mit den Gesamtinteressen der Stadt Wien und der Dienststelle“, lautete die Begründung des Krankenanstaltenverbunds. Der 37-jährige Lungenfacharzt hatte im Vorfeld Kritik an Personal und Leistungsreduktion durch den KAV am Otto-Wagner-Spital geübt. Mit dem Prozess will er eine unzulässige Motivkündigung geltend machen und seine Vertragsverlängerung erwirken - mehr dazu in Arzt brachte Klage gegen die Stadt ein.

Wehsely: Stadtregierung nicht beteiligt

Auch Gesundheitsstadträtin Sonja Wehsely (SPÖ) hatte im Vorfeld des Prozesses versichert, dass die Stadtregierung keinen Einfluss auf das Auslaufen eines Dienstverhältnisses nehme - mehr dazu in Causa Rainer kein Einzelfall.

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