Burkaverbot könnte Polizeikontrollen erleichtern

Mit der Forderung nach einem Verschleierungsverbot hat Integrationsminister Sebastian Kurz (ÖVP) eine hitzige Debatte entfacht. Der Polizei könnte es helfen, denn immer wieder gibt es Probleme bei Identitätsfeststellungen.

Das Gesicht - die Gesichtszüge und damit auch die Mimik - müssen erkennbar sein. So schreibt es das Gesetz am Flughafen, bei Gericht und bei Polizeikontrollen vor. Dabei kommt es immer wieder vor, dass sich Personen weigern, ihre Verschleierung abzunehmen, sagt Polizeisprecher Patrick Maierhofer.

In diesem Fall kann die Polizei beispielsweise Burkas oder ähnliches auch selbst abnehmen. „Es gibt klare gesetzliche Richtlinien, die auch zwangsweise durchgeführt werden können in letzter Instanz. Natürlich schaut man hier sehr wohl auf die Verhältnismäßigkeit.“

Burka

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„Wenn die Burka-Trägerin wünscht, dass eine Frau die Amtshandlung führt, kann man - unter Beachtung der Verhältnismäßigkeit - die Identitätsfeststellung von einer Beamtin durchführen lassen. Hier wird über Funk eine Polizistin zugezogen“, so Maierhofer über die Praxis, wie damit umgegangen wird, sollte sich eine Frau weigern, vor männlichen Beamten ihr Gesicht zu zeigen.

Ausschluss bei Terrorprozess wegen Burka

Ein generelles Verschleierungsverbot, wie vom Integrationsminister gefordert, würde derartige Amtshandlungen in Zukunft wohl überflüssig machen. Bewerten will man die Diskussion vonseiten der Polizei aber nicht.

Vor Gericht ist die Situation ähnlich. Vor sieben Jahren wurde Mona S. beim Terrorprozess am Wiener Landesgericht ausgeschlossen. Die Angeklagte weigerte sich damals, ihre Verschleierung abzunehmen. Die einzige Ausnahme vor Gericht: Wenn die Zeugin geschützt werden muss, kann sie ohne Gesichtsschleier in einem Nebenraum vor einer Richterin aussagen.

Am Flughafen gilt auch bei der Grenzkontrolle: Burka-Trägerinnen müssen ihr Gesicht zeigen. Falls gewünscht, überprüft hier eine Polizistin die Person in einem geschlossenen Raum. Ist keine Beamtin verfügbar, kann das eine Security-Mitarbeiterin des Flughafens übernehmen.

Viele Formen der Verschleierung

„Burka-Verbot“ ist in Österreich und auch in Deutschland das Wort der Stunde - dabei ist es oft gar nicht so einfach, eine Burkaträgerin zu finden. Bei weitem verbreiteter sind andere Formen der Verschleierung. Sowohl die Bezeichnungen als auch die genaue Gestaltung der Kleidungsstücke sind nicht immer einheitlich.

Burka

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Unter Hijab versteht man in der Regel ein Kopftuch. Die Abaja ist ein zumeist schwarzes Ganzkörpergewand, das vor allem in Ländern der arabischen Halbinsel getragen wird. Der Niqab ist ein Gesichtsschleier, der zusätzlich zu einem Gewand wie der Abaja getragen wird. Die in Afghanistan verbreitete Burka ist ein weites, meist blaues Gewand, das über den Kopf gezogen wird und die Frau bis zu den Zehenspitzen komplett verhüllt. Der aus dem Iran stammende Tschador ist ein schwarzer Ganzkörperschleier, der das Gesicht frei lässt.