Leopoldstadt-Wahl: Keine Neuauszählung

Das Ergebnis der Wiederholung der Bezirksvertretungswahl in Wien-Leopoldstadt ist nun amtlich. Eine Neuauszählung lehnte die Stadtwahlbehörde ab. Die EU-Austrittspartei will die Wahl nun beim Verfassungsgerichtshof (VfGH) anfechten.

Die Stadtwahlbehörde fällte am Montagnachmittag den entsprechenden Beschluss, wie eine Sprecherin des zuständigen Stadtrats Andreas Mailath-Pokorny (SPÖ) informierte. Die von der EU-Austrittspartei mittels Einspruch begehrte Neuauszählung wurde von fast allen Rathaus-Fraktionen abgelehnt. Nur die FPÖ verweigerte in der Stadtwahlbehörde der Ablehnung die Zustimmung, teilte die Sprecherin mit.

Somit bleibt es bei den 35,4 Prozent für die Grünen - die um mehr als zehn Prozentpunkte im Vergleich zum Herbst 2015 zulegen und einen überraschenden Wahlsieg feiern konnten. Die SPÖ wurde mit 28 Prozent (ein Minus von rund zehn Prozentpunkten, Anm.) auf den zweiten Platz verwiesen und verlor den Vorsteher-Posten. Die FPÖ kam auf 22,5 Prozent, die ÖVP auf sechs und NEOS auf fünf Prozent. Auch Wien-Anders schaffte dank 2,3 Prozent der Stimmen den Einzug ins Bezirksparlament.

Verwirrung um Einspruch von EU-Austrittspartei

Der Einspruch der EU-Austrittspartei in Sachen Leopoldstadt-Wahl hat keinen dezidierten Antrag auf Neuauszählung beinhaltet. Das hat die Leiterin der zuständigen MA 62, Christine Bachofner, am Montag im APA-Gespräch versichert. Formal sei nur die Abänderung des Ergebnisses verlangt worden, stellte sie klar. Dies sei von der Sitzung der Stadtwahlbehörde abgelehnt worden - mehr dazu in Leopoldstadt-Wahl vor weiterer Anfechtung.

Die EU-Austrittspartei kündigte nun an, die Wahl beim VfGH anzufechten. Das teilte deren Obmann Robert Marschall der APA am Montag auf Anfrage mit. Die Partei kritisiert, dass der Urnengang trotz der schadhaften Wahlkarten durchgeführt wurde bzw. schadhafte Briefwahlstimmen gezählt worden sind. Auch die nach Ansicht der EU-Austrittspartei nicht vorhandene Kontrolle der Unterschriften wurde bemängelt.

Man werde nun mit der Vorbereitung der Anfechtung beginnen, kündigte Marschall an. Die entsprechende Frist beträgt vier Wochen. Auch die NEOS überlegen eine Anfechtung. Sie werden noch in dieser Woche im Rahmen eines „Bürgerforums“ darüber beraten.

Wahl trotz Kleberproblemen nicht verschoben

Nach der ersten Wahl im Oktober 2015 waren die Höchstrichter von der FPÖ mit der Causa befasst worden. Auch damals waren Unregelmäßigkeiten in Sachen Briefwahl Anlass für die - letztendlich erfolgreiche - Anfechtung durch die FPÖ. Der VfGH ordnete eine Wiederholung des Urnengangs am 18. September an.

Anders als die ebenfalls zur Wiederholung anstehende Hofburg-Stichwahl wurde der Urnengang in der Leopoldstadt trotz der Probleme mit dem Wahlkarten-Kleber nicht verschoben. Die Stadt entschied sich dafür, die Wahlkarten auszutauschen.