Gericht: Novomatic-Automaten illegal

Novomatic-Glücksspielautomaten verstoßen gegen das Glücksspielgesetz - das hat das Wiener Verwaltungsgericht in einem Urteil festgestellt. Tests der Finanzpolizei zeigten, dass Einsatz- und Gewinngrenzen umgangen wurden.

Die Entscheidung bezieht sich auf die Rechtslage vor dem Wiener Automatenverbot und ist rechtskräftig, wie nun bekannt wurde. Die Tests wurden bereits am 9. Jänner 2015 durchgeführt. Die Finanzpolizei hat sich dabei unter anderem die „Action Games“, die Automatiktaste und den „Wiener Würfel“ angesehen. Diese Funktionen dienten dazu, zu verschleiern, dass die Spieler um weit mehr als die maximal erlaubten 50 Cent zocken und auch mehr als 20 Euro gewinnen konnten, stellte das Gericht im Mai 2016 fest.

Glücksspielautomat von Novomatic

ORF.at/Roland Winkler

Die Automaten umgehen Einsatz- und Gewinngrenzen

So sei etwa der „Wiener Würfel“ dem sogenannten Walzenspiel vorgeschaltet und diene "ausschließlich der Steigerung des Einsatzes für das Walzenspiel. „Die Testspiele haben somit ergeben, dass die Walzenspiele auch mit höheren Einsätzen als 50 Cent gespielt werden konnten“, hieß es in der Entscheidung.

Klage gegen kleinen Automatenbetreiber

Der niederösterreichische Glücksspielkonzern Novomatic war an dem Verfahren nicht beteiligt, es ging gegen einen kleinen Automatenbetreiber, der Novomatic-Geräte nutzte. Dieser berief sich auf den Wiener Spielapparatebeirat sowie auf ein Sachverständigengutachten zu den Automaten, was ihm jedoch nicht half.

Der Spielapparatebeirat könne nur unverbindliche Empfehlungen geben, so das Gericht. Dessen sogenannte Positivliste, auf der die untersuchten Geräte standen, gebe „keine Auskunft zur Funktionsweise der auf den Geräten laufende Software, was zur Beurteilung der Rechtskonformität des Ausspielungsbetriebes aber unabdingbar wäre.“ Das ins Treffen geführte Gutachten bezeichnete das Verwaltungsgericht als „äußerst rudimentär“ und mangelhaft.

Novomatic ortet überholte Einzelfallentscheidung

Novomatic bezeichnete das Urteil als überholte Einzelfallentscheidung. Im Juni habe sich dasselbe Gericht auf die Seite von Novomatic gestellt. Verwiesen wurde auch auf eine nicht rechtskräftige Entscheidung des Wiener Handelsgerichts vom 18. Jänner. Darin heiße es, dass bis Ende 2014 alle Novomatic-Automaten in Wien auf Grundlage einer von der Stadt genehmigten Konzession betrieben worden seien. Diese habe nur dann eine Bewilligung erteilt, „wenn der Apparat oder das betreffende Spiel in der Liste der positiven Empfehlungen des Spielapparatebeirates konkret angeführt war.“

Rückenwind für Verfahren in Wiener Neustadt

Was die Rechtmäßigkeit von Novomatic-Geräten betrifft, sehen Novomatic-Kläger Thomas Sochowsky und sein Anwalt Peter Ozlberger durch das Wiener Verwaltungsurteil Rückenwind für ihr eigenes Muster-Spielerverfahren am Landesgericht Wiener Neustadt. Sochowsky initiiert seit geraumer Zeit Spielerklagen gegen Novomatic und war früher einmal Geschäftspartner des Konzerns.

Das Wiener Neustädter Gericht hatte einen Lokalaugenschein durchgeführt und wie das Verwaltungsgericht Wien festgestellt, dass an den Novomatic-Geräten um mehr Geld gespielt werden konnte als erlaubt. Das Oberlandesgericht (OLG) Wien hat das erstinstanzliche Urteil später jedoch umgedreht und Novomatic recht gegebenen. Der Fall liegt nun beim Obersten Gerichtshof (OGH).

Erfolge vor Höchstgericht

An anderer Front hat Novomatic derzeit die Richter auf seiner Seite. Bei seinen Klagen gegen illegale Konkurrenten profitiert das Unternehmen von höchstgerichtlichen Erkenntnissen, wonach das Glücksspielgesetz mit EU-Recht vereinbar ist. Der Oberste Gerichtshof (OGH) hat zu Jahresbeginn wieder mehrere außerordentliche Revisionen von beklagten Glücksspielbetreibern zurückgewiesen. Novomatic hatte rund 300 Klagen wegen unlauteren Wettbewerbs eingebracht.

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