Vergewaltigungsversuch: 18-Jähriger in U-Haft
Als Haftgrund wurde Tatbegehungsgefahr angenommen, sagte Gerichtssprecherin Christina Salzborn. Gegen den Verdächtigen liegt auch bereits eine Anklage vor - mehr dazu in Vergewaltigung auf Donauinsel: Doch Haft. Sollte diese Rechtskraft erlangen, ist davon auszugehen, dass der Verdächtige bis zur Verhandlung in der Justizanstalt Josefstadt bleibt. Für einen Einspruch stünde seinem Verteidiger eine Frist von zwei Wochen zur Verfügung.
Polizisten in Zivil beobachteten Übergriff
Der 18-Jährige hatte vor einer Bühne mit einer Gruppe männlicher Jugendlicher eine 21 Jahre alte Frau eingekreist und bedrängt. Er soll sie umklammert und begrapscht haben. Die 21-Jährige konnte sich losreißen und in Richtung Treppelweg flüchten. Laut Anklage verfolgte sie der Verdächtige, zerrte sie in ein Gebüsch, setzte sich auf die Frau und riss ihr das T-Shirt vom Körper.
Polizisten der Einsatzgruppe zur Bekämpfung der Straßenkriminalität (EGS) in Zivil beobachteten den Vorfall. Sie kamen der Frau, die unter Alkoholeinfluss stand, aber sich dennoch nach Kräften wehrte, zu Hilfe, zerrten den Burschen weg und sprachen die Festnahme aus - mehr dazu in Vergewaltigung am Donauinselfest verhindert.
Zunächst auf freien Fuß gesetzt
Der Fall hatte für großes Aufsehen gesorgt, weil der Verdächtige trotz einer Anzeige wegen versuchter Vergewaltigung nach seiner polizeilichen Einvernahme auf freien Fuß gesetzt wurde. Erst nach dem Einlangen des schriftlichen Polizeiberichts beantragte die Staatsanwaltschaft - zugleich mit dem Einbringen der Anklageschrift - beim Gericht die Erlassung einer Festnahmeanordnung. Für den Verdächtigen klickten Mittwochmittag an seiner Wohnadresse die Handschellen.