Vergewaltigungsversuch: Angeklagter enthaftet

Der Prozess gegen einen mittlerweile 19 Jahre alten Afghanen ist auf unbestimmte Zeit vertagt worden. Der Mann soll auf dem Donauinselfest versucht haben, eine Studentin zu vergewaltigen. Der Angeklagte wurde enthaftet.

Beim nächsten Termin soll auch das Opfer, eine 21 Jahre alte Slowakin, als Zeugin vernommen werden - allenfalls im Wege einer Videokonferenz. Am Dienstag war sie nicht vor Gericht erschienen, als ausländische Staatsbürgerin ist sie dazu auch nicht verpflichtet. Unmittelbar nach dem Vorfall hatte die Frau erklärt, sich an nichts erinnern zu können. Ihre bisherigen Schilderungen wurden in der Hauptverhandlung vorerst nicht thematisiert - die Verteidigerin sprach sich gegen die Verlesung der Polizeiprotokolle aus.

Auf den nächsten Gerichtstermin muss der Angeklagte nicht in Untersuchungshaft warten: Er wurde nach der Verhandlung enthaftet. Zwar bestehe immer noch dringender Tatverdacht, allerdings würden gelindere Mittel ausreichen, so die Begründung. Der Mann muss sich wöchentlich bei Gericht melden, bekommt Bewährungshilfe und muss sich einer psychiatrischen Untersuchung unterziehen.

Verspäteter Start für den Prozess

Der Prozess war am Dienstag mit Verspätung gestartet, als es kurz nach 10.00 Uhr losging, betonte der Angeklagte: „Ich bin nicht schuldig.“ Die Staatsanwältin warf ihm vor, am 24. Juni gegen 23.00 Uhr vor einer Bühne mit einer Gruppe männlicher Jugendlicher das spätere Opfer angetanzt und eingekreist zu haben. Die 21 Jahre alte Erasmus-Studentin habe ihre letzten Tage in Wien genießen und den Semesterabschluss feiern wollen, ehe sie in ihre Heimat in der Slowakei zurückkehrte.

Donauinselfest Luftaufnahme

Andreas Jakwerth

Der Vorfall passierte am Samstag gegen 23.00 Uhr am Donauinselfest

Der Angeklagte habe sie umklammert, sie zu küssen versucht und sie intim berührt. Als die junge Frau sich losriss und den Bereich vor der Bühne fluchtartig verließ, sei er ihr gefolgt, habe sie „mit einem Würgegriff“ gepackt „und mit einem Schwung ins Gebüsch gezogen“, zitierte die Staatsanwältin aus einem Polizeibericht.

Angeklagter fiel Polizisten schon zuvor auf

Der zudringliche Mann war nämlich schon vor der Bühne Polizisten der Einsatzgruppe zur Bekämpfung der Straßenkriminalität (EGS) aufgefallen, die in Zivil Dienst versahen. Die 21-jährige Frau dürfte am Donauinselfest von mehreren fremden Männern bedrängt und sexuell belästigt worden sein. Während der Angeklagte die Studentin umklammert und angetanzt habe, habe eine „Menschentraube“ das Paar umringt, nach außen abgeschottet und nach der Frau gegriffen. Das schilderte ein Beamter der EGS als Zeuge.

Ein Beamter bemerkte, dass der 19-Jährige der Frau folgte, als diese nach hinten ging. Nachdem er die Frau zu Boden gebracht hatte, soll der 19-Jährige - so zumindest die Wahrnehmung der Polizei - probiert haben, ihr das T-Shirt vom Leib zu reißen. Die Beamten kamen der jungen Frau zu Hilfe, die sich nach Kräften wehrte.

Der Angeklagte behauptete dagegen, die 21-Jährige habe sich ihm gegenüber „freizügig“ verhalten und ihr Einverständnis signalisiert. Als die Frau sich von der Bühne entfernte, sei er ihr nachgegangen - nicht um Sex zu haben, wie der Bursch dem Schöffensenat versicherte: Er habe vielmehr mit ihr weitertanzen, sie allenfalls nach Hause begleiten wollen. Weil beide betrunken gewesen seien, seien sie die Böschung hinuntergefallen. Im Falle eines Schuldspruchs drohen dem Angeklagten bis zu fünf Jahre Haft.

Kritik an Staatsanwaltschaft im Vorfeld

Zunächst war der Angeklagte nicht in U-Haft genommen worden. Das sorgte vor allem in den Sozialen Medien für einen Sturm der Entrüstung. Die Staatsanwaltschaft reagierte dann doch schnell - mit einer Festnahme und Anklage. Es gilt als ungewöhnlich, dass eine Anklage derart rasch eingebracht wird. In der Regel wird ein Opfer eines sexuellen Übergriffs im Ermittlungsverfahren noch kontradiktorisch vernommen. Damit soll ihm erspart bleiben, beim Prozess persönlich zu erscheinen. Doch diese Einvernahme gibt es nicht - mehr dazu in Vergewaltigungsversuch: 18-Jähriger in U-Haft.

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