Erster Großeinsatz wegen Verhüllungsverbots

Seit Sonntag ist das Anti-Gesichtsverhüllungsgesetz in Kraft und sorgt teilweise für Verwirrung. Jetzt gab es in Wien den ersten größeren Polizeieinsatz wegen des neuen Gesetzes.

Eine verschleierte Frau geriet am Mittwochnachmittag laut Polizei in der U3-Station Zieglergasse mit der Gruppe in Streit, mit der sie unterwegs war. Sie habe sich geweigert, den Schleier abzunehmen, was die anderen jedoch gefordert hätten. Im Westbahnhof habe sich der Konflikt im Bereich der U6-Station zugespitzt, als sich auch rund 20 arabischstämmige Männer in die Diskussion eingemischt haben sollen.

Westbahnhof

ORF

Die U-Bahn-Station im Westbahnhof

Auch nach dem Eintreffen der Polizei weigerte sich die Frau, ihren Schleier abzunehmen. Sie wurde daher angezeigt, auch wegen zweifacher versuchter Körperverletzung. Sie soll zwei Personen im Zuge der Diskussion so gestoßen haben, dass sie beinahe die U-Bahn-Stiegen hinuntergestürzt wären.

Laut Gewerkschaft wenige Einsätze

Es sei in Wien der erste Großeinsatz zum Verhüllungsverbot gewesen, so die Polizei. Wie viele Amtshandlungen es insgesamt schon gegeben hat, will man aber erst Mitte Oktober veröffentlichen. Laut der Wiener Polizeigewerkschaft gibt es bisher nur wenige Amtshandlungen in Zusammenhang mit dem Verhüllungsverbot. Es seien derzeit offenbar nur wenige Touristinnen aus dem arabischen Raum da, so Gewerkschafter Harald Segall gegenüber wien.ORF.at.

Pferdemasken Musikanten Polizei

Florian Boschek

Die Beamten hätten die Musiker nur belehrt, heißt es von der Polizei

Grundsätzlich sehe die Gewerkschaft das neue Gesetz jedoch weiter kritisch, da es zu sehr schwierigen Einsätzen kommen könnte, wenn sich Frauen weigerten, den Schleier abzunehmen. Dass es derzeit im Detail noch Unklarheiten gibt, welche Verhüllungen verboten sind, sieht Segall weniger kritisch: Das sei bei neuen Gesetzen nicht ungewöhnlich.

Pferdemasken-Musiker ohne Masken

Ganz unverhüllt spielten am Donnerstag die bekannten Wiener Pferdemasken-Musiker, nach einer Polizeikontrolle am Mittwoch, die ein Passant gefilmt hat. Einer der Musiker äußert sich gegenüber „Wien heute“ zu dem Vorfall: Die Polizei habe ihnen gesagt, „die Maske ist verboten. Wenn wir noch einmal (mit Maske, Anm.) spielen, gibt es eine Strafe.“

Was die Beamten genau gesagt hatten, ließ sich nicht restlos klären. Die Polizei glaubt aber an ein Missverständnis: Die Musiker seien nur belehrt worden. Während einer künstlerischen Darbietung sei das Verhüllen nämlich erlaubt, nicht aber davor und danach - mehr dazu in Verwirrung um Pferdemasken-Musiker. Die Musiker wollen aber ihre Pferdekopfmasken wieder aufsetzen und hoffen, dass das auch der Polizei gefällt.

Halloween-Verkleidung bleibt erlaubt

Auch bezüglich Halloween gab es am Mittwoch Aufregung. Auslöser war ein Artikel der „Niederösterreichischen Nachrichten“ („NÖN“). Laut Innenministerium bleiben Verkleidungen aber erlaubt. Zwar habe der Gesetzgeber „keine taxative Aufzählung“ getroffen, was im Sinne des Gesetzes unter den Begriff „Tradition“ falle, „die Polizei wird in der Vollziehung aber unter Beachtung der Verhältnismäßigkeit eine weite Definition anlegen“, hieß es aus dem Innenministerium. Daher werde „ein Verkleiden im Rahmen der jährlichen Halloween-Veranstaltungen nicht unter dem Verhüllungsverbot dieses Gesetzes einzuordnen sein“ - mehr dazu in Kein Verhüllungsverbot zu Halloween (noe.ORF.at).