20 Euro Strafe für blinkendes Fahrradlicht

Radfahrer, die mit einem blinkenden Vorderlicht unterwegs sind, müssen mit einer Strafe von 20 Euro rechnen. Die Wiener Mobilitätsagentur informiert jetzt vor der dunklen Jahreszeit, wie das Fahrrad gesetzeskonform ausgestattet ist.

Fahrräder müssen bei Dunkelheit „mit einem hellleuchtenden, mit dem Fahrrad fest verbundenen Scheinwerfer ausgerüstet sein, der die Fahrbahn nach vorne mit weißem oder hellgelbem, ruhendem Licht beleuchtet. Zusätzlich benötigt man noch einen weißen nach vorne wirkenden Rückstrahler.“ Wird ein Fahrradfahrer mit blinkendem Vorderlicht angehalten, ist ein „Organmandat an Ort und Stelle in Höhe von 20 Euro möglich. Auch eine Anzeige ist denkbar“, heißt es bei der Wiener Polizei.

Aktion zur Zeitumstellung

Laut Mobilitätsagentur ist der Großteil von Wiens Radfahrern bei der Beleuchtung gut ausgestattet. Dennoch sind ab der Zeitumstellung am 29. Oktober, bei der es wieder eine Stunde früher dunkel wird, die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter mit einem Servicezelt an frequentierten Radwegen unterwegs, um zu informieren. Jene, deren Fahrräder nicht alle vorgeschriebenen Reflektoren haben, bekommen kostenlos eine Reflektorfolie.

Fahrrad

Mobilitätsagentur

Die Mobiltätsagentur empfiehlt eine Lichtanlage mit Nabendynamo und Rücklichter, die bei stehendem Fahrrad etwa zwei Minuten nachleuchten

Rotes Rücklicht darf blinken

Um gesetzeskonform mit dem Fahrrad unterwegs zu sein, benötigt man neben dem weißen Vorderlicht auch ein rotes Rücklicht - das allerdings blinken darf und nicht direkt am Fahrrad befestigt sein muss. Am Fahrrad muss außerdem nicht nur vorne ein weißer, sondern auch hinten ein roter Reflektor angebracht sein. Die Rückstrahler können auch in den Scheinwerfer integriert sein.

Aktion Fahrradlicht

30. Oktober bis 9. November, 16.00 bis 20.00 Uhr, auf verschiedenen Radwegen in Wien.

An den Pedalen müssen nach vorne und hinten gerichtete Reflektoren zu finden sein. Gelbe oder weiße „Katzenaugen“, Reflektorsticks oder in der Bereifung integrierte Reflektorstreifen sind ebenso vorgeschrieben. Neben der Beleuchtung sind zwei voneinander unabhängige, gut funktionierende Bremsen Pflicht, sowie eine Klingel oder Hupe.

Viele auch im Winter unterwegs

In Wien fahren rund ein Viertel der Radfahrenden ungeachtet der Jahreszeit. Zum Vergleich: In großen Radfahrstädten wie Kopenhagen oder Amsterdam sind es rund 80 Prozent der Radlerinnen und Radler, die auch im Winter mit dem Rad unterwegs sind. Die MA 48 befreit übrigens 277 Kilometer der wichtigsten Radwege in Wien im Winter von Schnee und Eis.

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