Plagiatsverfahren gegen Roscic eingestellt

Die Universität Wien hat das Plagiatsverfahren gegen den designierten Staatsopernchef Bogdan Roscic eingestellt. Roscic kann seinen Doktortitel damit behalten. Eine Täuschungsabsicht sei „nicht erkennbar“.

In seiner Dissertation vorhandene Textgleichheiten mit einer anderen Doktorarbeit seien „weder in quantitativer noch in qualitativer Hinsicht für die Arbeit relevant“, hieß es in einer Aussendung der Uni. „Eine Täuschungsabsicht zur Erschleichung eines akademischen Grades ist nicht erkennbar“, so die Hochschule.

Künftiger Staatsopernchef entlastet

Im März war eine Plagiatsanzeige eingebracht worden. Der Vorwurf damals: Roscic habe fünf Seiten in der Einleitung aus der Dissertation eines anderen Autors übernommen und nicht entsprechend gekennzeichnet. Daraufhin leitete die Universität ein Prüfungsverfahren ein und ließ die Dissertation „Gesellschaftstheorie als Kritische Theorie des Subjekts. Zur Gesellschaftstheorie Th. W. Adornos“ aus dem Jahr 1988 von externen Gutachtern unter die Lupe nehmen.

Roscic

APA/Herbert Neubauer

Uni Wien: „Keine Täuschungsabsicht erkennbar“

Diese mussten klären, ob in der Dissertation weitere nicht gekennzeichnete Textgleichheiten vorhanden sind, die vorliegenden Textgleichheiten ein quantitativ wesentliches Plagiat darstellen oder das Plagiat im Kern die wissenschaftliche Aussage betrifft. Ausschlaggebend dabei ist die „wissenschaftliche Konvention über den Umgang mit fremden Quellen“ in der Zeit der Verfassung der Dissertation.

Textgleichheiten „tragen nichts zu Arbeit bei“

Die Gutachter konnten keine weiteren unzulässigen Textgleichheiten feststellen. „Die übernommenen Passagen befinden sich in der Einleitung und nehmen kein wesentliches quantitatives Ausmaß der Dissertation ein“, so die Universität. Die vorhandenen Textgleichheiten seien als „werkfremd“ qualifiziert worden: Sie stünden nicht in Zusammenhang mit der weiteren Dissertation und würden auch sonst nichts zur Arbeit beitragen.

Die Gutachter kamen sogar zur Einschätzung, dass diese Passagen „der Qualität der Arbeit eher schaden als nutzen würden“: „Werkfremde Passagen, die für die Erkenntnisse der Arbeit nicht hilfreich, sondern sogar irrelevant und damit entbehrlich sind, können demnach nicht werkprägend sein.“

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