Kopfschussprozess: „Wie eine Hinrichtung“

Unter regem Interesse hat am Montag in Wien Prozess gegen einen 28-Jährigen begonnen, der einen 26-Jährigen mit einem Kopfschuss getötet haben soll. Eine Zeugin schilderte die Tat „wie eine Hinrichtung“, ein Zeuge verblüffte mit Fotos.

„Für mich kam es in diesem Moment vor wie eine Hinrichtung“, schilderte die 43-Jährige ihre Eindrücke dem Gericht. Sie saß mit ihren Lebensgefährten im Gastgarten einer Konditorei, als in der Jägerstraße, geschätzt 50 Meter entfernt, der tödliche Schuss fiel. Die Frau schloss aus, dass es sich beim Angeklagten um den Schützen handelte: „Opfer und Täter waren ungefähr von derselben Größe. Er kommt mir zu groß vor.“ Der Angeklagte misst 1,97 Meter, der Getötete war 1,84 Meter groß.

Nicht nur ihre Aussage nährte weitere Zweifel an der Täterschaft des Angeklagten, nachdem diese bereits von einem ballistischen Gutachten infrage gestellt wurde. Vier unbeteiligte Zeugen konnten den 28-Jährigen nicht als Schützen identifizieren.

Angeklagter vor Gericht

APA/Herbert Neubauer

Angeklagt ist ein 28-Jähriger

Zeuge brachte Fotos auf Handy mit

Der Lebensgefährte der 43-Jährigen erzählte, nach dem Schuss seien drei Personen „wild“ um den Niedergeschossenen „herumgelaufen“. Er würde diese zwar nicht wieder erkennen, „aber ich habe sie fotografiert“, gab der 47-Jährige zur allgemeinen Verblüffung bekannt und präsentierte dem Richter sein Smartphone, wo er mehrere Bilder von der Leiche und verdächtigen Personen abgespeichert hatte. Drei Fotos hätte er per WhatsApp schon vor Monaten der Polizei übermittelt.

Ein junges Pärchen, dass gerade spazieren war, beschrieb eine Streiterei mehrerer Männer. Einer von ihnen hätte „sehr unbeholfen“ von einer Waffe Gebrauch gemacht, berichtete die 25-jährige Studentin. Dieser Mann, den sie entfernungsbedingt nicht identifizieren könne, hätte „eine schwunghafte Bewegung von unten nach oben gemacht“. Sein Gegenüber wäre auf den Schuss hin umgefallen. Ihr gleichaltriger Begleiter schloss aus, dass der Schütze mit der Waffe einen Schlag ausführen wollte: „Dazu ist er zu weit weg gestanden.“

Angeklagter korrigierte seine Aussagen

Der Angeklagte selbst trug auch nicht viel dazu bei, Licht ins Dunkel zu bringen. „Ich dachte, dass ich das gemacht habe. Aber ich habe es nicht gemacht“, sagte er in seiner Einvernahme. Und weiter: „Es tut mir sehr leid, was passiert ist. Aber ich bin nicht schuldig.“ Danach machte er von seinem Aussageverweigerungsrecht Gebrauch und beantwortete keine Fragen zum Ablauf des Geschehens und seinem Verhalten nach der Tat.

Der Kosovare, der vor sieben Jahren nach Österreich gekommen war und sich als Arbeiter auf Baustellen verdingte, hatte sich wenige Minuten nach dem tödlichen Schuss mit den Worten „Ich habe die Scheiße da gerade gemacht auf der Jägerstraße. Ich wollte das nicht“ auf einer nahe gelegenen Polizeiinspektion gestellt. Damit konfrontiert, korrigierte er sich und gab „Ich wusste nicht, wie das passiert ist“ zu Protokoll.

Angeklagter auf dem Weg zum Prozess

APA/Herbert Neubauer

Der 28-jährige Angeklagte hatte sich selbst gestellt

Überraschendes Gutachten

Kurz vor Prozessbeginn war ein überraschendes Gutachten bekanntgeworden, das der Richter in Auftrag gegeben hatte. Der Schießsachverständige Ingo Wieser stellte darin fest, dass der Schuss aus einer Entfernung von mindestens eineinhalb bis zwei Metern abgegeben wurde und der 28-Jährige also möglicherweise gar nicht der Schütze gewesen sein kann - mehr dazu in Kopfschussprozess: Überraschendes Gutachten.

Der Angeklagte hatte auf der Polizeiinspektion erklärt, er sei vom 26-Jährigen im Zuge einer Aussprache um eine Frau angegriffen worden und habe diesen abwehren wollen, indem er ihm seine Pistole auf den Kopf schlug. Dabei habe sich unabsichtlich ein Schuss gelöst, weil ihm sein Kontrahent die Hand wegstieß.

Keine Schmauchspuren bei Angeklagtem

Von Wieser durchgeführte Untersuchungen der Tatwaffe ergaben, dass eine Schussauslösung durch einen Schlag „mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit auszuschließen“ sei, wie es in dem Gutachten heißt. Darüber hinaus konnten an der ebenfalls sichergestellten Bekleidung des Angeklagten keine Schmauchspuren gefunden werden.

Angeklagter auf dem Weg zum Prozess

APA/Herbert Neubauer

Der Prozess startete am Montag

Interessantes Detail: Der Schießsachverständige geht davon aus, dass das Opfer zum Zeitpunkt der Schussabgabe am Boden lag. Diese Version nahm allerdings kein einziger der bisher vernommenen Zeugen wahr, die vielmehr übereinstimmend erklärten, der 26-Jährige sei noch gestanden, ehe es krachte.

Staatsanwalt hält 28-Jährigen weiter für Schützen

Das Nichtvorhandensein von Schmauchspuren schließe den Angeklagten „als Täter nicht aus“, hielt Staatsanwalt Christoph Wancata dem entgegen. Er gab sich in seinem Eingangsplädoyer felsenfest überzeugt, dass es sich beim Angeklagten auch um den Schützen handelt: „Ich gehe davon aus, dass der Angeklagte geschossen hat.“ Es gebe „kein einziges Beweisergebnis, dass gegen eine Schussabgabe spricht“, meinte Wancata.

Überraschendes Gutachten vor Prozess

Kurz vor einem Mordprozess zeigt ein Schussgutachten: Der Angeklagte war möglicherweise gar nicht der Schütze.

Anwalt: Schmauchspuren bei anderem Mann

Die Verteidiger Werner Tomanek und Philipp Wolm bemängelten das aus ihrer Sicht schleißige Ermittlungsverfahren - so hätte es keine Gegenüberstellung mit den unbeteiligten Zeugen gegeben. Während bei seinem Mandanten keine Schmauchspuren gefunden wurden, hätte man solche bei jenem Mann entdeckt, der den Angeklagten in einem SUV zur Polizei chauffierte, berichtete Wolm den Geschworenen.

Der Angeklagte hätte zudem gar keine Gelegenheit gehabt, sich zu waschen oder die Kleider zu wechseln, um allfällige Schmauchspuren zu entfernen: „Der Schuss ist um 15.05 Uhr gefallen. Um 15.11 Uhr war er schon auf der Polizeiinspektion und wurde festgenommen“, so Wolm.

Bilder vom Tatort in Wien-Brigittenau

Angeklagter telefonierte mit 26-Jährigem

Als Zeuge befragt wurde auch der 56-jährige SUV-Fahrer. Seine Aussagen deckten sich mit jenen des Angeklagten. Er sei die Jägerstraße entlanggefahren, als er seinen 28-jährigen Bekannten sah: „Er hat mit einem weiteren Mann gerangelt.“ Er hätte im weiteren Verlauf beobachtet, wie der später Getötete auf den 28-Jährigen losging: „Der hat sich verteidigt. Mit der Waffe in der rechten Hand, wie wenn man damit jemand schlagen will. In dem Moment, wie er damit zuschlagen wollte, hat sich ein Schuss gelöst.“

„Er hat das nicht gewollt“, versicherte der 56-Jährige. Der 28-Jährige sei „im Schock“ und „völlig verloren“ gewesen und hätte ihm die Waffe übergeben, die er dann im Fahrzeug des Angeklagten ablegte, schilderte der Zeuge. Beim 56-Jährigen wurden - offenbar dieses Umstands wegen - im Zuge der Erhebungen auch Schmauchspuren festgestellt.

28-Jähriger und 26-Jähriger kannten einander nicht

Der 26-Jährige und der 28-Jährige kannten einander nicht persönlich. Allerdings hatte letzterer kurz zuvor erfahren, dass sie offenbar beide mit einer Kellnerin im Cafe Blanco ein Verhältnis hatten. Die Frau dementierte das jedoch vor Gericht - sie habe nur mit dem Angeklagten ein mehrjähriges Verhältnis gehabt. Sie habe wenige Tage vor der Bluttat vom getöteten Mann zwar eine verräterische SMS („Sperr das Lokal zu und komm zu mir“) erhalten: „Aber wir hatten nie etwas miteinander.“

Fest steht, dass der Angeklagte und der Getötete zehn Minuten vor der Bluttat ein 22 Sekunden langes Telefongespräch führten. Zum Inhalt dieses Gesprächs wollte sich der Angeklagte nicht äußern. Die Verhandlung wird am Dienstag um 9.30 Uhr mit weiteren Zeugenbefragungen und den Ausführungen der Sachverständigen fortgesetzt.

Links: