Gasexplosion: „Perfides Vorgehen“

Wegen Mordes und 23-fachen Mordversuchs muss sich ein Mann heute am Straflandesgericht verantworten. Er soll aus Wut über seine Delogierung seine Wohnung durch Manipulation an der Gasleitung in die Luft gesprengt haben.

Am Wort waren am Dienstag zunächst die Gutachter. Psychiater Karl Dantendorfer bezeichnete den 56-jährigen Angeklagten als Mann mit „hoher Streitbarkeit“. Er neige zu Wutausbrüchen und zeige ein geringes Gespür für soziale Normen. Der Angeklagte sei zurechnungsfähig, Dantendorfer diagnostizierte aber eine schwere Persönlichkeitsstörung verbunden mit hohem Rückfallsrisiko.

Detailliert erläuterte dann der Brand- und Explosionsermittler Franz Schneeflock die Umstände die Explosion. Wie er in seinem Gutachten darlegte, dürfte ein perfides Vorgehen der Explosion vorangegangen sein. Seiner Meinung nach wurde das Gasleitungsventil in seiner Wohnung drei bis fünf Minuten vor der Explosion geöffnet. Zur Verpuffung kam es durch eine Zündquelle, etwa ein Feuerzeug, in einem Wohn-Schlafraum. Außer dem Angeklagten befand sich zu diesem Zeitpunkt niemand in der Wohnung.

Wuchtige Explosion

Die Detonation war derart heftig, dass es die Wohnungstür aus den Angeln hob. Sie traf den Hausverwalter mit voller Wucht. Der 64-Jährige erlitt ein Schädel-Hirn-Trauma und einen Schädelbruch. Er starb auf dem Weg ins Spital. Der Schlosser überlebte, weil er zum Zeitpunkt der Explosion noch vor der Tür gekniet war, um diese anzubohren. Die anderen Personen, die sich vor der Wohnung befanden, standen in einiger Entfernung vom Eingangsbereich und überstanden die Explosion daher ohne gröbere Verletzungen.

Mehrere Trennwände in dem Gebäude stürzten ein. Ein Neugeborenes in der direkt angrenzenden Nachbarwohnung wurde unter Mauerwerk begraben. Das Baby kam wie durch ein Wunder mit leichten Verletzungen davon. In insgesamt drei Wohnungen flogen sämtliche Fenster Richtung Straße. Die Druckwelle war derart stark, dass selbst an angrenzenden Gebäuden Schäden auftraten,

Staatsanwaltschaft sieht „Racheakt“

Laut Anklage soll der 56-Jährige aus Rache gehandelt haben, weil der Hausverwalter - ein 64 Jahre alter Rechtsanwalt, der auf die Verwaltung von Zinshäusern spezialisiert war - wegen seiner Mietrückstände seine Delogierung betrieben hatte. Der Angeklagte soll über Monate keinen Mietzins bezahlt und auf Mahnschreiben nicht reagiert haben.

Angeklagter in Mordprozess nach Explosion in Hernals

APA/Herbert Neubauer

Am ersten Prozesstag plädierte der 56-Jährige auf „nicht schuldig“

In seiner Aussage zu Prozessbeginn meinte der Angeklagte aber, er sei von der Explosion völlig überrascht worden. Er sei im Innenhof aufgewacht, in den er geschleudert worden sei. Von der lecken Gasleitung sei ihm schon Monate vor der Explosion immer schlecht geworden. Seine Anwältin führte die Explosion auf eine „Verkettung unglücklicher Umstände“ zurück, ihr Mandant habe „niemandem ein Leid antun wollen“.

Frau des Hausverwalters als Zeugin

„Warum hat er das gemacht, warum hat er ein Jahr nicht gezahlt?“, fragte die Frau des Hausverwalters vor dem Prozess im „Wien heute“-Interview. Sie könne genauso allen anderen, die vor der Wohnungstür gestanden sind, vorwerfen, dass die Tür geöffnet wurde, obwohl man Gas gerochen und gehört habe. Die 54-Jährige wird als Zeugin im Prozess aussagen.

Hernals Explosion Witwe

ORF

Die Frau wollte beim Interview nicht erkannt werden

„Ich bin einen halben Meter neben meinem Mann gestanden, weil ich eigentlich dem Schlosser Licht machen wollte. Aber er hat gesagt, sein Handy leuchtet besser, ich soll auf die Seite gehen. Das hat mir das Leben gerettet“, sagte die Frau. Bei der Explosion kam ihr Mann ums Leben. Er war als Rechtsanwalt unter anderem auf die Verwaltung von Zinshäusern spezialisiert.

Bei ihrer Aussage vor Gericht wird sie den Angeklagten wiedersehen. „Ich muss ihn ja nicht anschauen. Ich kann ja wegschauen. Ich will nur, dass er rausgeführt wird, wenn er irgendeinen Kommentar abgibt.“ Kraft holt sich die Witwe von ihrem Sohn und der Opferhilfe „Weißer Ring“. Fast ein Jahr nach der Explosion geht es der 54-Jährigen gut genug, um über das Erfahrene zu sprechen. Ob sie auch bei der Urteilsverkündung dabei sein will, will sie kurzfristig entscheiden.

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