Prozess: Zeugen schildern Gasexplosion

Im Prozess um eine laut Anklage mit Absicht verursachte Gasexplosion in Hernals haben Zeugen und Gutachter ausgesagt. Der Schlosser, der die Wohnungstür aufbohren wollte, überlebte nur knapp.

Dass der Schlosser, der die Wohnungstür des Angeklagten im Zuge einer gerichtlich bewilligten Delogierung aufbohren sollte, überlebt hat, grenzt überhaupt an ein Wunder. Die Druckwelle der Explosion riss die Wohnungstür aus der Verankerung und erschlug den Hausverwalter. Die massive Tür traf auch den Schlosser: „Ich selbst kann mich an absolut nichts erinnern. Meine Erinnerung setzt erst wieder in der Reha ein“, gab der 48-Jährige zu Protokoll.

Lange Liste an schweren Verletzungen

Der Mann erlitt eine Schädelfraktur im Stirnbereich, einen Schädelbasisbruch, ein offenes Schädel-Hirn-Trauma und eine Gehirnblutung. Auch im Gesicht erlitt er schwerste Verletzungen. Eine Fraktur bewirkte, „dass ich zunächst Augen und Stirn nicht bewegen konnte“, schilderte der 48-Jährige. Zusätzlich erlitt er einen verschobenen Jochbeinbruch, eine Fraktur der linken Augenhöhle und einen Kieferbruch.

Eine Verletzung der Speiseröhre hatte zur Folge, dass der Mann zwei Monate nichts essen konnte und 20 Kilo abnahm. Darüber hinaus wurden Geruchs- und Geschmackssinn des Schlossers zerstört. Seine Lunge und seine linke Schulter büßten einen beträchtlichen Teil ihrer Funktionsfähigkeit ein. Das linke Auge wurde irreparabel geschädigt. Eine Operation steht bevor, weil auch beide Gehörgänge schwerst beschädigt wurden. Der Mann lag zweieinhalb Wochen auf der Intensivstation, zehn Tage verbrachte er im künstlichen Tiefschlaf.

Mieter soll Gas zur Explosion gebracht haben

Der 48-Jährige, der einen Aufsperrdienst betreibt, war vom Hausverwalter, einem 64 Jahre alten Rechtsanwalt, beigezogen worden. Der Angeklagte hatte seit Monaten keine Miete bezahlt und auf Mahnschreiben nicht reagiert. Als der Mieter auf Klopfen nicht reagierte, kniete sich der Schlosser vor die Tür, um diese mit Spezialwerkzeug zu öffnen. In dem Moment brachte der Mieter laut Anklage ein Gas-Luft-Gemisch zur Explosion, nachdem er ein paar Minuten zuvor ein Ventil der Gasleitung aufgedreht und in seiner Wohnung Gas ausströmen hatte lassen.

Gerichtsmediziner Christian Reiter sagte dazu aus, dass der Angeklagte an beiden Handrücken Rötungen aufwies, an der rechten Hand seien Brandblasen feststellbar gewesen. Das entspräche grundsätzlich „dem Verletzungsbild einer Person, die etwas mit der rechten Hand gezündet hat“, stellte Reiter fest.

Ein Techniker der Wiener Netze widersprach dann den Angaben des Angeklagten, wonach es seit Wochen ein Gasleck in dessen Wohnung gegeben haben soll: „Die Leckrate war minimalst. Wobei es absolute Dichtheit nicht gibt. Die Leckrate war jedenfalls zu gering, um in einer entsprechenden Zeit eine explosionsfähige Atmosphäre herbeizuführen.“ Der Experte hielt es jedenfalls für „nicht wahrscheinlich“, dass in der Wohnung in spürbaren Mengen Gas ausgetreten war, bevor der Gaszähler mit einer Spezialzange demontiert wurde.

14-Jährige „total in Panik“

Als Zeugin sagte zudem noch eine Nachbarin des Angeklagten aus. Die Frau erfuhr beim Joggen von der Explosion. Sie befürchtete das Schlimmste, denn ihre 14-jährige Tochter lag krank zuhause. Von einem Weinkrampf geschüttelt schilderte sie, wie sie vor dem Wohnhaus in der Hernalser Hauptstraße eintraf, und die Polizei sie aus Sicherheitsgründen nicht mehr ins Gebäude ließ. Dann entdeckte sie ihre Tochter hinter einem Feuerwehrauto, sie sei „total in Panik“ gewesen.

Die Tochter leidet ebenso wie die anderen Mitglieder der vierköpfigen Familie bis heute unter den Folgen. Alle vier haben zumindest eine posttraumatische Belastungsstörung.

Mit Urteil erst im Jänner zu rechnen

Das Gericht entschloss sich nach den Angaben des Schlossers, den Gerichtsmediziner Christian Reiter mit der Erstellung eines Ergänzungsgutachtens zu beauftragen. Es sei davon auszugehen, dass beim Schlosser schwere Dauerfolgen vorliegen. Der Angeklagte versichert weiterhin, er sei von der Explosion überrascht worden und habe nichts dazu beigetragen - mehr dazu in Gasexplosion: „Perfides Vorgehen“. Sollte er am Ende aber schuldig erkannt werden, wäre das bei der Strafbemessung zu berücksichtigen.

Da der Sachverständige für seine Expertise einige Zeit benötigen wird, wird die Verhandlung erst am 11. Jänner - und nicht wie ursprünglich vorgesehen am kommenden Montag - in erster Instanz abgeschlossen.