Schutzgeld-Prozess mit Kosmetikfotos

Am Freitag hat in Wien ein Prozess gegen mutmaßliche Schutzgeld-Erpresser begonnen. Um die Vorwürfe zu entkräften zeigte ein Verteidiger Fotos: Die Angeklagten ließen sich demnach von einem der Opfer kosmetisch behandeln.

Angeklagt sind acht Tschetschenen, die eine kriminelle Vereinigung gebildet haben sollen. Die Männer im Alter zwischen 27 und 40 Jahren sollen von einem Arzt nachdrücklich verlangt haben, er müsse sofort mit dem illegalen Vertrieb von rezeptpflichtigen Medikamenten aufhören. Obendrein sollen sie von dem Mediziner noch 50.000 Euro gefordert haben.

Einen Friseur in Floridsdorf sollen sie wiederum zum Zahlen von Schutzgeld gezwungen haben, nachdem dieser entgegen ihren Wünschen sein Geschäft nicht auf der Stelle geschlossen hatte. Die Tschetschenen wiesen sämtliche Vorwürfe zurück.

Selfies mit Gesichtsmasken

Verteidiger Florian Kreiner, der drei Angeklagte vertritt, versuchte die Haltlosigkeit der Anschuldigungen zu mit Fotos zu untermauern. Seine Mandanten ließen sich ausgerechnet von dem Friseur, den sie erpresst haben sollen, Gesichtsmasken auftragen. Einer von ihnen erklärte dazu, er sei schon länger mit dem Friseur befreundet. Dieser hätte ihn eines Tages dazu überredet, sich nicht nur die Haare schneiden, sondern auch „behandeln“ zu lassen.

„Ich hätte es niemals zugelassen, dass das jemand anders macht. Ich habe das vorher nicht gemacht“, betonte der 35-jährige Tschetschene. Ihm und seinen zwei befreundeten Mitangeklagten, die sich ebenfalls Masken auflegen hatten lassen, war es sichtlich unangenehm, dass die Selfies, die sie spaßeshalber als „Beweisfotos“ angefertigt hatten, nun Aktenbestandteil wurden.

Hilfe statt Erpressung?

Für Verteidiger Kreiner belegen die Bilder, dass die Angeklagten den Mann nicht erpresst haben konnten. Vielmehr habe man ihm behilflich sein wollen, als dieser Schwierigkeiten mit einem anderen Friseur hatte, der den unliebsamen Konkurrenten dazu bringen wollte, seinen in unmittelbarer Nähe gelegenen Laden zu schließen.

Er habe zwischen den beiden vermitteln wollen, erklärte ein Angeklagter: „Ich habe ihnen geraten, sie sollen sich untereinander versöhnen.“ Zwei vor diesem Treffen geführte und von der Polizei abgehörte Telefonate, auf denen verdächtige Passagen zu hören sind („Du störst hier“, „Warum hast du geöffnet?“, „Wir haben dich gewarnt“), wären von den Ermittlern missverständlich interpretiert worden.

Lange Telefonate über „Marmelade“

Hinsichtlich der inkriminierten Erpressung hatten weder der Friseur noch der Großteil seiner Mitarbeiter im Ermittlungsverfahren einen einzigen der acht Angeklagten als Täter identifiziert. Lediglich ein gebürtiger Tunesier glaubte, einige von ihnen als Erpresser wiederzuerkennen, als ihm Fotos der Verdächtigen vorgelegt wurden. Dieser Zeuge soll sich derzeit allerdings wieder im Ausland befinden. Auch der angebliche Anstifter der Erpressung ist vorerst nicht mehr greifbar.

Erörtert wurden auch weitere verdächtige Telefonate der Angeklagten. So wurde lang und breit über „Marmelade“ und damit verbundene Preisvorstellungen gesprochen - für die Staatsanwaltschaft eindeutig ein Code für krumme Geschäfte. Die Angeklagten wiesen diese Unterstellung vehement zurück. Man habe sich eingehend über ein Spezialitäten-Geschäft in Favoriten und dort erhältliche Köstlichkeiten unterhalten, beteuerte einer von ihnen. Dort gebe es „Konfitüre wie in der Heimat“. Wenn in den Gesprächen von Zahlen wie 30 oder 40 die Rede war, „sind das die Preise für ein Glas Marmelade“.

Verteidiger sehen „Kartenhaus“

Was den Arzt betrifft, will ein Angeklagter mitbekommen haben, dass bei diesem ohne medizinische Indikation Rezepte für starke, abhängig machende Mittel zu bekommen waren. Junge Tschetschenen hätten das genutzt. Der Angeklagte habe deshalb ein Handyvideo aufgenommen, das den Arzt bei der verbotenen Übergabe von Mitteln zeigte, erläuterte Verteidiger Kreiner. Der 33-Jährige habe nach Rücksprache mit einem Anwalt gedroht, das Video an die Ärztekammer weiterzuleiten, sollte dieser sein illegales Treiben nicht einstellen.

Das Verfahren gründe sich auf bloße „Mutmaßungen“, betonten mit Andreas Strobl und Alexander Philipp die zwei weiteren Verteidiger. „Die Anklage wird wie ein Kartenhaus zusammenbrechen“, vermutete Strobl. Die Staatsanwältin verwies demgegenüber auf die Ergebnisse einer umfangreichen Telefonüberwachung und eine entsprechende Rufdaten-Auswertung. Dass der Friseur und dessen Mitarbeiter die Tschetschenen nicht mehr belastet hatten, nahm die Anklägerin nicht wunder: „Aufgrund des massiven Drucks und aus Angst um ihr Leben schrecken sie nun vor einer Identifikation der Angeklagten zurück.“

Donauinselplatz

ORF

In der Nähe des Schulschiffs hatten sich die Männer versammelt

Waffen im Schnee sichergestellt

Auf die Spur der angeblichen Bande kamen die Ermittler, als sie Anfang Februar 22 Tschetschenen auf der Donauinsel festnahmen und im Schnee eingegrabene Waffen sicherstellten - mehr dazu in Maschinenpistole sichergestellt: 22 Festnahmen. 20 von ihnen wurden am Tag darauf wieder auf freien Fuß gesetzt. Alle wurden jedoch aufgrund der Beteiligung an einer kriminellen Organisation angezeigt - mehr dazu in 20 Tschetschenen wieder auf freiem Fuß.

Den letztlich acht zur Anklage gebrachten Männern wird neben Schutzgeld-Erpressung auch ein Brandanschlag auf eine Pizzeria im Stadtzentrum von Hollabrunn im Frühling zugeschrieben. Um die Versicherungssumme in Höhe von 250.000 Euro zu kassieren, sollen sie am 13. März eine Explosion herbeigeführt haben - - mehr dazu in Tschetschenische Bande festgenommen. Dazu sind die Ermittlungen der zuständigen Staatsanwaltschaft Korneuburg noch nicht abgeschlossen, dieses Faktum ist daher noch nicht prozessgegenständlich.

Fortsetzung am 13. Dezember

Der Prozess ist bis Mitte Dezember anberaumt, drei Verhandlungstage sind geplant. Die Zeugenliste ist jedoch lang, weshalb Anwalt Kreiner nicht davon ausgeht, dass der Zeitplan hält. Die Verhandlung wird am 13. Dezember fortgesetzt.