Volksschüler gewürgt: Prozess vertagt

Der Prozess am Straflandesgericht gegen einen Familienvater, der einen Achtjährigen gewürgt haben soll, wurde vertagt. Weitere Zeugen sollen gehört sowie zwei Gutachten eingeholt werden. Der Mann wurde auf freien Fuß gesetzt.

„Ich habe nix angegriffen. Ich habe ihn nur an der Kapuze gehalten, weil ich mit ihm reden wollte“, sagte der Angeklagte, ein gebürtiger Türke. Er bekannte sich zu beiden Anklagepunkten - leichte Körperverletzung und Nötigung - nicht schuldig. Sein Anwalt Rudolf Mayer beantragte die Einvernahme weiterer Zeugen sowie ein DNA- und ein gerichtsmedizinisches Gutachten.

Denn hätte der Angeklagte den Achtjährigen am Hals gepackt, müsste es DNA-Spuren geben, argumentierte Mayer: „Es wurde zwar ein DNA-Abstrich genommen. Der wurde bisher aber nicht ausgewertet.“ Die Beiziehung eines Gerichtsmediziners hielt Mayer für erforderlich, „weil beim Packen am Hals Würgemale entstehen hätten müssen. Die Polizeibeamten und das Spital haben aber keine äußeren Verletzungsanzeichen vermerkt“.

Volksschüler sagte als Zeuge aus

Gegenüber der Polizei hatte der Achtjährige berichtet, der Mann habe „zugedrückt“. Er hätte „keine Luft bekommen“. Der Zwischenfall spielte sich am 14. November 2017 vor einer Volksschule in Wien-Favoriten ab. Der Bub wurde ins Spital gebracht, wo keine äußeren Verletzungen festgestellt werden konnten - mehr dazu in Mann würgte Achtjährigen.

Als Zeuge im Prozess sagte der Volksschüler nun, es hätte im Bastel-Unterricht Streit mit dem Sohn des Angeklagten gegeben. Nach Schulschluss hätte ihn der andere Bub bei seinem vor dem Gebäude wartenden Vater verpetzt. Der Mann sei sogleich mit der Frage „Wer war das?“ auf ihn und zwei gute Freunde zugekommen, mit denen er gemeinsam nach Hause gehen wollte.

Als der gegnerische Bub auf ihn zeigte, hätte der Mann ihm mit der rechten Hand an den Hals gegriffen und zugedrückt. Zugleich habe der Mann „Wenn du noch einmal was machst, wirst du schon sehen, wo das hinführt!“ gesagt, erklärte der Achtjährige: „Ich habe seine Hand weggestoßen und bin davongelaufen.“ Auf die Frage des Richters, ob es wehgetan hätte, meinte der Bub: „Ich hatte Schmerzen. Man hat nichts gesehen.“

Angeklagter unter Weisungen auf freiem Fuß

Der Verdächtige wurde fest- und wegen Tatausführungsgefahr in U-Haft genommen. Ursprünglich hatte die Staatsanwaltschaft in dieser Sache wegen versuchter absichtlicher schwerer Körperverletzung ermittelt. Letzten Endes wurde ein Strafantrag wegen leichter Körperverletzung und Nötigung eingebracht.

Nachdem der Prozess vertagt wurde, gab das Gericht einem Enthaftungsantrag des Verteidigers statt. Der Angeklagte wurde nach über dreiwöchiger U-Haft gegen gelindere Mittel auf freien Fuß gesetzt. Ihm wurden die Weisungen erteilt, jeden Kontakt zu Zeugen zu meiden und bis auf Weiteres die betreffende Schule nicht mehr aufzusuchen.