Schuss aus Gaspistole: Mann schwer verletzt

Bei einem Streit mit einer Gastpistole ist ein Mann Ende Juli in Simmering weit schwerer verletzt worden, als bisher bekannt war. Der Mann wurde vermutlich von seinem Nachbarn angeschossen und könnte auf einem Auge blind bleiben.

Zeugen riefen am 27. Juli die Polizei, weil sie auf der Simmeringer Hauptstraße einen Schuss wahrgenommen hatten. Aufgrund der unklaren Gefahrenlage rückte die Polizei mit einem Großaufgebot aus. In einem Stiegenhaus trafen die einschreitenden Beamten auf zwei verletzte, aber ansprechbare Männer im Alter von 23 und 38 Jahren - mehr dazu in Großeinsatz nach Schuss in Wohnhaus. Als Täter war von den beiden Opfern ein Nachbar angegeben worden.

Schuss aus Gaspistole: Mann schwer verletzt

Bei einem Streit mit einer Gaspistole ist ein Mann Ende Juli in Simmering weit schwerer verletzt worden, als bisher bekannt war.

„Auch bei Gaspistolen Mündungsfeuer“

Auslöser für den Streit im Stiegenhaus sei die Frage gewesen, warum „einer der Männer so blöd schaut“, sagte Polizeisprecher Patrick Maierhofer. Einer der Bewohner wurde durch einen Faustschlag verletzt, der andere durch den Schuss aus einer Gaspistole - aus nächster Nähe ins Gesicht. „Hier kann man davon sprechen, dass es auch bei den Gaspistolen auch ein sogenanntes Mündungsfeuer gibt. Und auf kurze Distanz weiß man, dass das eigentlich sehr gefährlich ist“, so Maierhofer. Das Opfer wird vermutlich auf einem Auge blind bleiben.

Simmeringer Hauptstraße

ORF

Sowohl die Opfer als auch der mutmaßliche Täter wohnten in dem Haus

Tatverdächtiger in Haft

Der mutmaßliche Angreifer pakistanischer Herkunft war noch in derselben Nacht in der Nähe des Wohnbaus festgenommen worden. Bei seiner Vernehmung bestritt der Mann an der Tat beteiligt gewesen zu sein und konnte ein Alibi vorweisen. Aufgrund mangelnder Beweislage zeigte man ihn wegen zweifacher absichtlicher Körperverletzung auf freiem Fuß an.

Das Landeskriminalamt Wien übernahm in der Folge die weiteren Ermittlungen und konnte das Alibi des 26-Jährigen widerlegen. Ein Festnahmeauftrag gegen den Beschuldigten wurde erlassen und am Freitag vollzogen. Der Verdächtige befindet sich in Haft.