Bodycams bei Polizei verzögern sich

Die flächendeckende Einführung von Bodycams bei der Polizei verzögert sich. Eigentlich hätten die Kameras schon seit Anfang des Jahres im Einsatz sein sollen. Laut Innenministerium wird man „demnächst“ den Auftrag vergeben.

Die Polizei hatte von März 2016 bis Ende Februar 2017 in einem Probebetrieb in Wien, Salzburg und der Steiermark zwei unterschiedliche Modelle getestet. Die Bilanz der Wiener Polizei fiel positiv aus, unter anderem weil die Kameras eine „deeskalierende Wirkung“ hätten. Das Innenministerium kündigte den flächendeckenden Einsatz der Bodycams an - mehr dazu in Test vorbei: Polizei bekommt Bodycams.

Zunächst gab das Ministerium den österreichweiten Echtbetrieb mit „Ende 2017“ an - mehr dazu in Polizei bekommt 300 Bodycams. Dann war von einer „leichten Verzögerung" die Rede. Im März hieß es aus dem Ministerium“, dass mit einer Auslieferung im „1. Halbjahr 2018 gerechnet“ werde. In einer ersten Tranche sollten 140 Stück an die Landespolizeidirektionen gehen. Doch der genannte Termin konnte nicht eingehalten werden.

Bodycam

APA / Helmut Fohringer

Flächendeckende Einführung laut neuem Termin „Ende 2018“

Ministerium: „Demnächst erfolgt Vergabe“

Vier Firmen haben sich an der Ausschreibung beteiligt, sagt Innenministeriumssprecher Christoph Pölzl gegenüber wien.ORF.at. Nun laufe das Prüfverfahren. „Demnächst erfolgt die Vergabe“. Und der Sprecher nennt einen neuen Termin: Bis Ende des Jahres werde zumindest die erste Tranche angeschafft und im Einsatz sein. Als Grund für die Verzögerung heißt es: „Wir setzen auf Qualität und eine genaue Prüfung.“

Beim Probebetrieb waren zwei Fabrikate getestet worden. Aus rechtlichen Gründen habe man die Ausschreibung aber nicht genau auf dies beiden Geräte zuschneiden können. Außerdem waren die vor rund zwei Jahren getesteten Produkte schon veraltet. An der Ausschreibung haben sich nun vier Unternehmen beteiligt. „Die Modelle, die uns da nun vorgelegt worden sind, sind die neueste technische Generation“, sagte Pölzl.

Prinzipiell spreche man sich für das beste Gerät aus, erläuterte der Sprecher. Wenn allerdings das beste um vieles teurer sei, müsse man auch hinterfragen, ob die technischen Vorteile auch einen weit höheren Preis rechtfertigen. „Im Vergaberecht ist eine genaue Begründung für die Entscheidung gefordert“, betonte Pölzl.

Polizisten müssen das Filmen ankündigen

Die Aufnahmen aus den am Körper getragenen Kameras sind vor Gericht als Beweismittel zulässig und können von der Staatsanwaltschaft angefordert werden. Wenn eine der gefilmten Personen selbst Anzeige erstattet, kann die Behörde ebenso tätig werden. Die Kameras laufen allerdings nicht ständig mit. Das Filmen muss von dem jeweiligen Beamten vor dem Einschalten der Kamera angekündigt werden.

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