Muslimen-Posting: Wien verlangt Widerruf

Wien wirft FPÖ-Klubobmann Johann Gudenus die Verbreitung von Falschinformationen vor und leitet rechtliche Schritte ein. Gudenus behauptete in einem Posting, dass die Stadt in nur drei Monaten die Staatsbürgerschaft verleihe.

Konkret schrieb der Politiker Ende Oktober auf Facebook: „Wien verleiht hunderten Muslimen in nur drei Monaten die Staatsbürgerschaft!“ Die Aussage wurde mit einer Fotomontage zweier vollverschleierter Frauen illustriert. Der zuständige Stadtrat Jürgen Czernohorszky (SPÖ) betonte am Dienstag in einer Stellungnahme an die APA, dass die Behauptung falsch sei.

„Die gesetzlichen Bestimmungen des Staatsbürgerschaftsgesetzes sehen als Voraussetzung bekanntermaßen einen mindestens sechs- sowie in der Regel zehnjährigen rechtmäßigen und ununterbrochenen Aufenthalt in Österreich zur Erlangung der österreichischen Staatsbürgerschaft vor. Davon gibt es nur ganz wenige Ausnahmen, die von dem von Gudenus genannten Posting aber offensichtlich nicht erfasst sind und insbesondere keinesfalls ‚hunderte Muslime‘ betreffen“, erläuterte der Rathaus-Politiker.

Klage wegen Kreditschädigung wird geprüft

Laut der Stadt Wien ist Gudenus aufgefordert worden, die unwahre Behauptung in seinem Facebook-Account zu widerrufen. Sollte der FPÖ-Politiker das nicht tun, soll eine Klage wegen Kreditschädigung folgen.

„Als zuständiger Stadtrat darf ich es nicht zulassen, dass zum Zwecke der hetzerischen Meinungsmache auf Sozialen Medien unwahre Behauptungen über die Stadt Wien aufgestellt werden“, sagte Czernohorszky. Er verwies auch auf den jüngsten Gipfel der Regierung zum Thema „Verantwortung im Netz und Gewaltprävention“. Es wäre wichtig, wenn die Regierungsparteien diese Verantwortung auch in ihren eigenen Reihe leben würden, sagte der Stadtrat.

FPÖ verweist auf Verwechslung von Zeitraum

Die FPÖ hat am Dienstag den Vorwurf zurückgewiesen, Falschinformationen bezüglich Einbürgerungen in Wien veröffentlicht zu haben. Dass die Stadt Hunderten Muslimen innerhalb von nur drei Monaten die Staatsbürgerschaft verliehen habe, habe sich auf den Zeitraum der Verleihung, nicht auf die Aufenthaltsdauer der Betroffenen bezogen, wie gegenüber der APA betont wurde.

Verwiesen wurde auch auf eine Aussendung im Mai, aus der klar hervorgehe, dass die Personen nicht erst seit drei Monaten in Österreich leben würden. Bezogen habe man sich vielmehr auf die Zahl der Einbürgerungen muslimischer Zuwanderer im ersten Quartal 2018. In den betreffenden drei Monaten seien das insgesamt 439 Fälle gewesen.