Ehefrau erstochen: Lebenslange Haft

Jener 67-jährige Mann, der am 20. Mai seine 59-jährige Frau in Favoriten erstochen hat, ist Montagnachmittag zu lebenslanger Haft verurteilt worden. Der Mann war teilweise geständig. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.

Der Wahrspruch der Geschworenen fiel einstimmig aus. Aufgrund der Tatumstände und der massiven einschlägigen Vorstrafen des Angeklagten „war mit der Höchststrafe vorzugehen“, sagte Richterin Eva Brandstetter.

Auf die Frage, ob er das Urteil verstanden habe, reagierte der 67-Jährige mit längerem Schweigen, ehe er bejahte. Die nächste Frage, ob er das Urteil akzeptiere, beantwortete der Mann dann nicht mehr. Statt dessen hielt der gebürtige Kosovare in seiner Muttersprache einen Monolog und wurde schließlich von zwei Justizwachebeamten aus dem Saal gebracht. Verteidigerin Irene Pfeifer erbat Bedenkzeit. Das Urteil ist daher nicht rechtskräftig.

Prozess gegen 67-Jährigen "Ehefrau mit mehreren Messerstichen getötet" am Montag, 17. Dezember 2018, am Landesgericht in Wien

APA/Pfarrhofer

Der Angeklagte am Weg in den Gerichtssaal

Angebliche Wut über Gotteslästerung

Der Angeklagte brachte laut dem Gerichtsmediziner seiner Ehefrau bis zu 16 Zentimeter tiefe Stichwunden bei. Die 59-Jährige, die noch einen Fluchtversuch unternommen hatte, von dem Mann aber eingeholt wurde, hatte keine Überlebenschance.

Der Angeklagte hatte sich vor Gericht „teilweise schuldig“ bekannt. Auf die Frage, weshalb er mit einem Küchenmesser acht Mal auf die 59-Jährige eingestochen hatte, erwiderte der Angeklagte, diese hätte bei einer zufälligen Begegnung auf der Straße im Zuge eines Wortgefechts ein „schmutziges Wort“ gesagt, das er nicht wiedergeben wolle, ihn am Kragen gepackt und bespuckt. „Schmutz ist mein Geschäft“, forderte ihn die Richterin zu detaillierteren Angaben auf, was er auch tat.

Auf die seiner Meinung nach gotteslästerlichen Äußerungen seiner Frau seien Wut und Zorn in ihn gefahren, führte der 67-Jährige weiter aus: „Ich war außer mir.“ Seine Frau habe „eine abnormale Provokation“ begangen und darüber hinaus noch den Verdacht geäußert, er habe ein Naheverhältnis zu ihrer Nichte: „Wenn sie keinen Gott hat, hat sie kein Recht mehr in der Gesellschaft zu leben.“ In Tötungsabsicht habe er aber keinesfalls zugestochen, beeilte sich der Mann zu betonen.

Lebenslange Haft für Mord

Zu lebenslanger Haft ist ein 67-jähriger Mann verurteilt worden. Er soll seine Frau mit einem Küchenmesser getötet haben.

Bereits zwei Frauen getötet

Der 67-Jährige ist allerdings bereits zwei Mal im Gefängnis gesessen, weil er in jüngeren Jahren zwei Frauen getötet hatte. In den 1970er-Jahren wurde er in Deutschland verurteilt, weil er in betrunkenem Zustand seine damalige Freundin erstochen hatte. Eigenen Angaben zufolge verbüßte dafür 20 Monate. 1992 verhängte das Schweizer Kantonsgericht Graubünden über den Kosovaren wegen Mordes 17,5 Jahre Haft. Bei einem Raub hatte er einer Frau ein Messer elf Mal in Gesicht, Hals und Brustkorb gerammt.

In Wien wurde der Mann dann 2008 wegen Suchtgifthandels zu fünf Jahren verurteilt. Im Gefängnis lernte er seine spätere Ehefrau kennen. Als diese entlassen wurde, heirateten die beiden, nach Verbüßung seiner Strafe zog er bei ihr ein. Zwei Mal zeigte sie ihn wegen gefährlicher Drohung an. Beide Verfahren wurden eingestellt. Das erste Mal zog sie ihre belastenden Angaben zurück, beim zweiten Mal reichte die Beweislage nicht aus.

Staatsanwältin: Motiv war Eifersucht

Ende Dezember 2016 verließ die Frau den Kosovaren und begab sich für ein paar Wochen in ihre serbische Heimat. Als sie im Februar 2017 zurück nach Wien kam, wohnte sie bei ihrem Sohn. Ihrem Mann verschwieg sie die Adresse, die dieser jedoch herausbekam, indem er ihrer Nichte für die entsprechenden Informationen Geld bezahlte.

Staatsanwältin Andrea Kain betonte, das Motiv sei nicht die Beleidigung Gottes, sondern Eifersucht gewesen. Der Angeklagte habe die Trennung nicht verkraftet: „Er konnte das nicht akzeptieren.“ Daher habe er ein 30 Zentimeter langes Filetiermesser eingesteckt und sei damit seiner Frau gegenüber getreten.

Die Bluttat wurde von drei jungen Bulgaren beobachtet. Die Männer brachten den bewaffneten 67-Jährigen zu Boden, einer von ihnen fixierte ihn mit einer Halsklammer und entwand ihm das Messer. Dann ließen sie ihn aufstehen, verständigten die Polizei und umringten den Mann, um ihn an der Flucht zu hindern.