13 Jahre Haft nach Mord an Mädchen

Ein 16-Jähriger, der im Mai in einer Gemeindebauanlage in Wien-Döbling ein sieben Jahre altes Mädchen aus der Nachbarschaft getötet haben soll, ist am Mittwochabend am Landesgericht wegen Mordes zu 13 Jahren Haft verurteilt worden.

Zudem wurde der Schüler in eine Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher eingewiesen. Das Urteil ist nicht rechtskräftig. Verteidigerin Liane Hirschbrich erbat Bedenkzeit, Staatsanwältin Monika Gansterer gab vorerst keine Erklärung ab.

Gleich zu Beginn des Verfahrens bekannte sich der 16-Jährige schuldig. „Eine Stimme im Kopf hat gesagt, dass ich sie würgen soll. Das tat ich auch. Ich habe weitere Anweisungen gehört. Dass ich sie in die Duschkabine bringen soll, ein Messer holen und zustechen soll“, sagte der Angeklagte am Mittwoch vor Gericht. Weitere Details wollte er nicht preisgeben: „Ich kann es nicht noch näher schildern. Ich kann mich nicht erinnern, den Kopf ganz abgetrennt zu haben.“

Psychiater bejaht Schuldfähigkeit

Nach der Tötung habe ein Freund an der Tür geläutet. Er habe aufgemacht, der Freund habe die Leiche gesehen. „Er hatte Angst und war geschockt“, berichtete der 16-Jährige. Er habe dann alleine die Leiche gewaschen und „in ein Sackerl gepackt und entsorgt“. Die Stimme habe ihm gesagt: „In den Müll.“ Die Stimmen höre er schon seit Jahren, meinte der Angeklagte. Die Frage eines Geschworenen, ob er die Stimmen auch jetzt höre, bejahte der Schüler: „Sie sagen mir, dass ich mich beruhigen soll, dass es nicht so schlimm ist.“

Sicherheitskräfte vor dem Landesgericht

APA/ Helmut Fohringer

Strengste Sicherheitsvorkehrungen auch vor dem Gebäude

Bei dem Verfahren kam es daher vor allem auch zum Schlagabtausch zwischen zwei psychiatrischen Gutachtern: Der von der Staatsanwaltschaft beigezogene Gerichtspsychiater Peter Hofmann bescheinigte dem Angeklagten Zurechnungsfähigkeit zum Tatzeitpunkt und damit grundsätzlich Schuldfähigkeit.

Der 16-Jährige habe im vergangenen Mai, als er auf das sieben Jahre alte Mädchen losging, neben erheblichen Zwangsstörungen - einem Kontroll- und Waschzwang mit bis zu 40-maligem Händewaschen am Tag - und einer Neigung zu Selbstüberhöhung eine narzisstisch-schizoide Persönlichkeitsstörung aufgewiesen, erläuterte der Gutachter. Die schizophrene Erkrankung habe sich aber erst „im Vorstadium“ befunden, sagte Hofmann. Die Diskretions- und Dispositionsfähigkeit des Schülers wären nicht aufgehoben gewesen.

13 Jahre Haft nach Mord an Mädchen

Der 16-Jährige, der ein siebenjährigens Nachbarkind in Döbling getötet hat, wurde zu 13 Jahren Haft verurteilt.

Widersprüchliches zweites Gutachten

Für den Fall einer anklagekonformen Verurteilung sprach sich der Sachverständige für die zusätzliche Einweisung in eine Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher aus. Die Gefahr, dass der Bursch ohne die im Maßnahmenvollzug gewährleistete haftbegleitende therapeutische Behandlung wieder Straftaten mit schweren Folgen setzen wird, sei beträchtlich - mehr dazu in Hadishat-Täter für Psychiater „gefährlich“.

Dem widersprach sein Kollege Werner Gerstl, der dem Angeklagten im Tatzeitraum Unzurechnungsfähigkeit bescheinigte. Eine innere Stimme hätte den 16-Jährigen „blitzartig überfallen“ und ihm „Pack zu!“ gesagt. Da habe der Bursch „in einem übermäßigen Aggressionsstau diesen ganz schlimmen Mord begangen“. Gerstl meinte, der Angeklagte habe bereits mit acht oder neun Jahren zu halluzinieren begonnen, wobei er sich bei seinen Ausführungen auf eine eingehende Untersuchung und die dabei getätigten Angaben des 16-Jährigen bezog.

Diese Untersuchung fand allerdings fünf Monate nach dem letzten Termin statt, den Hofmann mit dem Angeklagten hatte. „Als er gemerkt hat, dass die Stimmen lauter werden, hat er nachgelesen. Mit zehn Jahren, in Fachbüchern, im Internet“, gab Gerstl die Erinnerungen des Angeklagten wieder. Sehr früh sei bei diesem die Vermutung gereift, er leide an Schizophrenie, was er seinen Eltern auch mitgeteilt habe. Diese hätten das aber nicht wahrhaben wollen.

Staatsanwaltschaft beantragte „Obergutachten“

Mit der Zeit habe sich aber „eine manifeste Form der schizophrenen Erkrankung“ entwickelt, bemerkte Gerstl. Zu den imperativen Stimmen seien Erscheinungen, wiederkehrende halluzinatorische Gestalten getreten: „Figuren, die ihm Angst gemacht haben.“ Ab November oder Dezember 2017 sei das psychopathologische Geschehen gefährlich geworden. Er schließe aus, „dass allein Stress das Vollbild einer Schizophrenie ausgebildet hat, die vorher nicht vorhanden gewesen sein soll“, widersprach Gerstl in aller Deutlichkeit der Einschätzung Hofmanns.

Dem von Staatsanwaltschaft und Verteidigung gestellten Antrag auf Beiziehung eines dritten psychiatrischen Sachverständigen wurde von den drei Berufsrichtern nicht Folge gegeben. Denn von der Beiziehung eines weiteren psychiatrischen Sachverständigen sei keine „Verbreiterung der Entscheidungsgrundlagen“ zu erwarten. Daher lag die Entscheidung, welchem Gutachten sie folgen, alleine bei den Geschworenen.

Sicherheitskräfte vor dem Landesgericht

APA/ Helmut Fohringer

Das Landesgericht wurde extra für den Prozess aufgerüstet

Verteidigerin: Mandant „schwer krank“

Ihr Eingangsplädoyer hatte die Staatsanwältin mit dem Satz begonnen, der 16-Jährige habe das Mädchen „brutal getötet“. Ende 2017 habe der Bursch begonnen, sich mit dem Thema Mord auseinanderzusetzen, und sich überlegt, „was die beste Variante wäre“. Am 11. Mai 2018 hätten sich die Mordgedanken des Schülers „manifestiert“.

Eine Siebenjährige, die mit ihrer Familie in derselben Gemeindebauanlage lebte, hatte an diesem Tag den Angeklagten und dessen jüngeren Bruder - wie oft zuvor in der Vergangenheit - besucht. Das Mädchen spielte mit dem kleinen Bruder auf der PlayStation, der 16-Jährige gab ihr danach ein Eis, ehe er sie - wie die Staatsanwältin ausführte - „mit den Händen am Hals gepackt und gewürgt hat“.

Die Siebenjährige habe gehustet, der Angeklagte habe darauf „beschlossen, ihr den Hals abzuschneiden“, sagte die Staatsanwältin. Die Verteidigerin darauf: Ihr Mandant sei „psychisch sehr schwer krank, sodass er nicht weiß, was er tut, und nicht Recht von Unrecht unterscheiden kann“. Der Gerichtsmediziner erläuterte im Prozess: Kausal für den Todeseintritt sei ein tiefer Schnitt im Halsbereich gewesen.

Viele Sicherheitskräfte, Foto- und Filmverbot

Vor dem Eingang des Landesgerichts hatte sich bereits in den frühen Morgenstunden eine meterlange Warteschlange gebildet. Auch die Geschworenen mussten sich den eingehenden Sicherheitskontrollen unterziehen. Wegen der Kontrollen verzögerte sich auch der für 9.00 Uhr angesetzte Prozessbeginn. Auch während des Prozesses herrschen strengste Sicherheitsvorkehrungen im und um das Gebäude. Im Saal waren zahlreiche bewaffnete Sicherheitskräfte postiert. Für das gesamte Landesgericht galt ein absolutes Fotografier- und Filmverbot.

Denn unmittelbar nach der aufsehenerregenden Bluttat sollen Angehörige und Personen aus dem Umfeld der betroffenen tschetschenischen Familie Blutrache geschworen haben. Der Tatverdächtige wurde aus Sicherheitsgründen in ein Gefängnis bzw. in eine psychiatrische Einrichtung in einem anderen Bundesland verlegt.

Links: