Bub von Hund getötet: 18 Monate Haft

Wegen grob fahrlässiger Tötung hat sich am Montag eine Wienerin vor Gericht verantworten müssen. Ihr Rottweiler hatte ein 17 Monate altes Kind angefallen. Zwei Wochen später starb der Bub. Das Urteil: 18 Monate teilbedingte Haft.

„Ich habe maximal einen halben Liter Prosecco getrunken und fühlte mich nicht beeinträchtigt“: Diese Aussage der Rottweilerbesitzerin vor Gericht glaubte weder die Staatsanwältin noch der Richter. Ein Alkoholvortest habe 1,4 Promille ergeben.

Alkohol zu konsumieren, wenn man weiß, dass man noch einen Listenhund Gassi führen muss, sei gröbst fahrlässiges Verhalten. Und der Hund hätte einen Beißkorb tragen müssen. Damit begründete der Richter die Freiheitsstrafe.

18 Monate teilbedingt

Am Straflandesgericht ist jener Frau der Prozess gemacht worden, deren Rottweiler einen 17 Monate alten Buben zu Tode gebissen hatte.

Schmerzensgeld für Angehörige

Mit sechs Monaten wurde ein Drittel der Strafe unbedingt ausgesprochen, zwölf Monate wurden der bisher unbescholtenen 49-Jährigen unter Setzung einer dreijährigen Probezeit auf Bewährung nachgesehen. Die Eltern und die Großeltern des getöteten Buben bekamen ein Trauerschmerzensgeld von insgesamt 65.000 Euro zugesprochen, wobei die Begräbniskosten inkludiert waren. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.

Die angeklagte Besitzerin einer Rottweilers vor Beginn der Gerichtsverhandlung

Roland Schlager

Die angeklagte Besitzerin eines Rottweilers vor der Gerichtsverhandlung

Die Frau war am Abend des 10. September in der Ziegelhofstraße mit ihrem 47 Kilogramm schweren Rottweiler unterwegs. Die Frau wies einen Blutalkoholgehalt von 1,4 Promille auf. Ihr entgegen kamen Großeltern, die ihren 17 Monate alten Enkel in ihrer Mitte an den Armen immer wieder spielerisch in die Höhe schaukelten. Der angeleinte Rottweiler riss sich los und fasste den Kopf des Buben.

Bub kämpfte zwei Wochen um sein Leben

Der Hundehalterin gelang es nicht, das 47 Kilogramm schwere Tier zu bändigen. Eine Augenzeugin griff ein und schlug dem Hund mehrmals auf die Schnauze. Als er endlich von dem Kind abließ, zerrte ihn die betrunkene Hundehalterin zu einem Baum, wo sie die Leine mehrmals um den Stamm schlang und somit den Hund fixierte.

Sendungshinweis

„Wien heute“, 25.3.2019, 19.00 Uhr, ORF2

Der Bub erlitt lebensgefährliche Verletzungen. Zunächst kümmerte sich eine zufällig vorbeifahrende Ärztin um ihn, bis ihn die Wiener Berufsrettung in ein Krankenhaus brachte. Dort wurde er intensivmedizinisch versorgt, verlor aber nach rund zwei Wochen den Kampf um sein Leben. Die Behörden nahmen der Frau den Rottweiler ab und brachten ihn im Tierquartier unter. Als er dort einen Betreuer angriff, wurde er eingeschläfert.

Hund ein „Wiederholungstäter“

„Eine unfassbare Tragödie, da gibt es nichts zu beschönigen. Die Angeklagte ist am Boden zerstört und tief betroffen“, sagte die Verteidigerin der Hundebesitzerin bei der Verhandlung. Der Hund sei bis dahin „nie auffällig“ gewesen. Das entsprach allerdings insofern nicht den Tatsachen, als der Rottweiler in der Vergangenheit bereits einen Menschen angefallen und diesem in den Hals gebissen hatte.

Aufgrund dessen wäre die Angeklagte - ihren Angaben nach seit 28 Jahren Hundebesitzerin, den zum Tatzeitpunkt dreijährigen Rüden hatte sie im Alter von neun Wochen von einem oberösterreichischen Züchter übernommen - gemäß den Bestimmungen des Wiener Tierhaltegesetzes verpflichtet gewesen, diesen ausschließlich mit einem Beißkorb ins Freie zu lassen.

Darüber hinaus leistete sich die 49-Jährige zwei weitere Sorgfaltsverstöße. Die Angeklagte gab zu, „nicht vorausblickend gegangen“ zu sein und mehr auf einen Arbeitskollegen, den sie zu einer Autobusstation begleitete, als auf ihren Hund geachtet zu haben: „Mein Blick war auf meinen Bekannten gerichtet.“ Mit diesem habe sie den Nachmittag Prosecco trinkend auf ihrer Terrasse verbracht.

Tierhaltegesetz mit Promillegrenze in Kraft

Der Vorfall löste sowohl enormes mediales als auch politisches Echo aus. Als Konsequenz wurden in Wien die Regeln für die aktuell rund 3.300 Halter von Listenhunden - dazu zählen neben Rottweiler unter anderem Bullterrier, Pitbullterrier und Dogo Argentino - verschärft. Kampfhunde unterliegen seit Mitte Februar im öffentlichen Raum mit wenigen Ausnahmen einer Maulkorb- und Leinenpflicht.

Für die Besitzer gilt ein Alkohollimit von 0,5 Promille, wenn sie mit ihrem Tier unterwegs sind. Wer in Wien einen Listenhund erwirbt, muss außerdem zwei Jahre nach Absolvierung des verpflichtenden Hundeführscheins erneut zur Prüfung antreten. Bei Bedarf können zusätzliche Trainingseinheiten und Schulungen angeordnet werden - mehr dazu in Maulkorb für Listenhunde nun Pflicht.

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