Wiener Gerichte verurteilen Amazon
So wurde beim Preis die niedrigere deutsche Umsatzsteuer angegeben, ohne darauf hinzuweisen. Erst später wurde der höhere Gesamtpreis angezeigt. „Das Handelsgericht Wien hat alle Klauseln und die beiden Geschäftspraktiken als unzulässig beurteilt. Jedoch hat Amazon hinsichtlich sieben Klauseln und einer Geschäftspraxis Berufung erhoben. Nun hat das Oberlandesgericht Wien bei den restlichen Verstößen der AK recht gegeben, das Urteil ist rechtskräftig“, so die Arbeitnehmervertreter.
Amazon korrigierte Umsatzsteuerangabe
Amazon hatte laut AK schon während des Verfahrens reagiert und weist nun darauf hin, dass der ausgewiesene Preis die niedrigere deutsche Umsatzsteuer von 19 Prozent enthält. In Österreich beträgt sie 20 Prozent.
Beanstandet wurde auch, dass Amazon Prime für die Bestellung die Schaltfläche „Jetzt gratis testen“ mit dem Zusatz in eigenem Textfeld und kleinerer Schrift „Danach kostenpflichtig“ verwendet. Laut Handelsgericht Wien ist das eine unzulässige Praxis.