Alles rund um die Pflege

Häufig trifft ein Pflegefall in der Familie plötzlich ein. Viele Fragen stellen sich. Und einige dieser Frage werden in „Ganz auf Ihrer Seite“ mit den Expertinnen der Arbeiterkammer Wien diesmal beantwortet.

Wo beantragt man das Pflegegeld? Wer bekommt überhaupt Pflegegeld? Wie erfolgt die Einstufung? Was mache ich, wenn ich berufstätig bin und ein Angehöriger wird pflegebedürftig? Wo bekomme ich Unterstützung? Rechtzeitige Information kann viele Sorgen ersparen. Die Arbeiterkammer weist auf wichtige Punkte hin. Außerdem findet am Freitag, 19. Jänner 2018 von 13 bis 17 Uhr der Tag der pflegenden Angehörigen statt. Im Bildungszentrum der Arbeiterkammer Wien, Theresianumgasse 16 – 18.

Pflegefälle und Pflegeantrag

Derzeit beziehen in Wien rund 85.000 Personen Pflegegeld. 80 Prozent werden zu Hause von Angehörigen betreut: 50 Prozent der Pflegegeldbezieherinnen sogar ausschließlich durch Angehörige, das bedeutet über 40.000 Personen in Wien. Ein Drittel, also knapp 30.000 Personen in Wien nehmen soziale Dienste in Anspruch Beim Pflegegeld gibt es sieben Stufen – abhängig vom Pflegebedarf. Die näheren Regelungen findet man im Bundespflegegeldgesetz und in der Einstufungsverordnung. Dort werden Stundenwerte definiert. Für Hilfe beim Kochen, beim Anziehen, bei der Körperpflege, beim Einkaufen und vielem mehr.

Pflege Krankenpflege Heimpflege

ORF

Sendungshinweis:

„Radio Wien am Vormittag“, 11.01.2018

Der Antrag auf Pflegegeld ist vereinfacht gesagt bei dem Entscheidungsträger zu stellen, der auch die Pension auszahlt. Also ASVG PensionistInnen bei der Pensionsversicherungsanstalt (PVA), BundespensionistInnen bei der BVA, Bauern bei der SVB, Gewerbetreibende bei der SVA. Wenn man keine Pension hat (Kinder, mitversicherte Angehörige zB Hausfrauen) auch bei der PVA. Der Pflegebedarf wird bei einer ärztlichen Untersuchung festgestellt. Die Hausbesuche sind anzukündigen und Angehörige können dabei sein, also am besten Namen und Telefonnummer gleich im Antragsformular angeben.

Unterstützung für pflegende Angehörige?

Berufstätige stehen unter großem Stress, wenn nahe Angehörige plötzlich pflegebedürftig werden. Seit 2014 gibt es die Möglichkeit eine Pflegekarenz oder Pflegeteilzeit mit dem Dienstgeber zu vereinbaren. Entweder um selbst zu pflegen oder auch um die Pflege zu organisieren. Diese Vereinbarung muss schriftlich geschlossen werden. Es gibt leider keinen Rechtsanspruch. Der Arbeitgeber muss zustimmen. Wenn es einen Betriebsrat im Unternehmen gibt, können Sie diesen zur Verhandlung beiziehen.

Ein gemeinsamer Haushalt mit dem Angehörigen ist nicht erforderlich. Es muss aber Pflegegeld ab Stufe 3 gebühren, bei Demenz oder Minderjährigen bereits ab Stufe 1. Als finanzielle Unterstützung gibt es das Pflegekarenzgeld für höchstens drei Monate, es ist so hoch wie das Arbeitslosengeld. Zuständig ist das Sozialministeriumservice.

Pflegende Angehörige, die seit mindestens einem Jahr einen nahen Angehörigen der Pflegestufe 3 – 7 pflegen (bei Demenz oder Minderjährigen ab Stufe 1) und wegen Krankheit oder Urlaub verhindert sind, können eine Unterstützung für Ersatzpflege bekommen, dabei gibt es Einkommensgrenzen zu beachten (2.000 Euro bei Stufen 1 -5, 2.500 Euro bei Stufen 6 und 7).

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