Transparenz bei Stellenanzeigen

In jeder Stellenanzeige muss stehen, wie viel man im inserierten Job mindestens verdienen kann. Was das für die Arbeitnehmerinnen, bringt, ist das Thema in „Ganz auf Ihrer Seite“ mit den Expertinnen der Arbeiterkammer Wien.

In jeder Stellenanzeige muss stehen, wie viel ein Arbeitnehmer oder eine Arbeitnehmerin im inserierten Job mindestens verdienen kann. In der Anzeige muss somit das geltende Mindestentgelt stehen. Das Mindestentgelt ist das, was nach geltenden Regelungen zumindest gezahlt werden muss zum Beispiel nach einem Kollektivvertrag. Wichtig ist, dieses Geld muss als Betrag in der Stellenanzeige genau angegeben werden zum Beispiel € 2.000,- brutto/Monat. Eine vage Angabe wie etwa: „Bezahlung laut Kollektivvertrag“ reicht nicht.

Kein Lohn für den Arbeitnehmer

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Überzahlung ist möglich

Im Text der Anzeige ist dann auf diese Bereitschaft zur Überzahlung hinzuweisen. Empfehlenswert ist in diesem Fall die Angabe einer Bandbreite bei der möglichen Bezahlung, weil sie eine realistischere Einschätzung der Entlohnung für StellenbewerberInnen ermöglicht, also zum beispiel € 2.000,- bis € 2.500,-.

Sendungshinweis:

„Radio Wien am Vormittag“, 08.03.2018

Der, der ausschreibt muss das Mindestentgelt bei der Stellenausschreibung angeben. Diese Verpflichtung müssen alle Arbeitgeber aber auch private ArbeitsvermittlerInnen oder das AMS einhalten. Sollte dem nicht so sein erfolgt beim erstmaligen Verstoß eine Ermahnung durch die Bezirksverwaltungsbehörde. Im Wiederholungsfall wird eine Verwaltungsstrafe von bis zu 360 Euro verhängt. Den Antrag auf Verhängung einer Strafe können Stellenbewerberinnen oder die Gleichbehandlungsanwaltschaft stellen.

Nutzen für Arbeitnehmerinnen

Die Gehaltsangabe dient Arbeitnehmerinnen zur einfacheren und schnellen Orientierung. Wenn sie einen Job suchen, wissen Sie schon vor der Bewerbung wie viel mindestens gezahlt wird. Sie können sich auf die Frage nach Ihren Gehaltsvorstellungen daher besser vorbereiten. Und wenn mehrere Jobangebote in Frage kommen, können Sie leichter vergleichen.

Auch wenn sie keinen Job suchen, sehen Sie, wie viel in ihrer Branche mindestens bezahlt wird. Damit haben Sie unter Umständen Argumente, wenn Sie um eine Gehaltserhöhung verhandeln. Das hilft gerade auch Frauen bei Gehaltsverhandlungen. Wie wir wissen bekommen sie leider noch häufig für die gleiche oder gleichwertige Arbeit weniger bezahlt als ihre männlichen Kollegen.

Tipp für Verhandlungen

In der Praxis hat es sich leider eingebürgert, dass bei Stelleninseraten oft nur der geringmögliche Verdienst angegeben wird. Um noch eine bessere Einschätzung über die mögliche Entlohnung meiner Arbeit, in meiner Branche, meinem Bundesland, mit meiner Berufserfahrung zu erhalten gibt es den Gehaltsrechner des Frauenministeriums. Mit diesem Gehaltsrechner finden Sie in wenigen Minuten heraus, ob Ihre Entlohnung fair ist: www.gehaltsrechner.gv.at . Es ist jedenfalls anzuraten den Gehaltsrechner vor einem Vorstellungsgespräch oder einer Gehaltsverhandlung zu nutzen.

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