Rapid-Prozess: 18 Schuldsprüche

Im Prozess um die Ausschreitungen nach dem Freundschaftsspiel zwischen Rapid und dem 1. FC Nürnberg sind 18 Rapid-Fans schuldig gesprochen worden. Zusätzlich laufen Ermittlungen gegen 22 mutmaßliche Randalierer aus Deutschland.

Die Urteile sind großteils nicht rechtskräftig. Von den 18 Verurteilten wurden 17 wegen Landfriedensbruchs schuldig erkannt. Für den Schöffensenat unter Vorsitz von Michaela Röggla-Weiss stand fest, dass sie sich wissentlich zu einer größeren Menschenmenge zusammengerottet hatten, die auf das Begehen von strafbaren Handlungen angelegt war. Eine Person wurde lediglich wegen versuchten Widerstands verurteilt.

Rapidprozess

ORF

Angeklagte Rapid-Fans verhüllten ihre Gesichter

Bis zu 15 Monate Haft

Von den 17 wurden die meisten zusätzlich wegen Widerstandes gegen die Staatsgewalt oder Körperverletzung schuldig gesprochen. Die Bewährungsstrafen bewegten sich zwischen drei und acht Monaten, wobei in zwei Fällen den Betreffenden darüber hinaus unbedingte Geldstrafen von 2.400 und 3.600 Euro auferlegt wurden.

Teilbedingte Haftstrafen setzte es für jene Männer, die zwischen zwei und vier einschlägige Vorstrafen aufwiesen. Zweimal verhängte das Gericht 15 Monate Haft, davon fünf Monate unbedingt, einmal zwölf Monate, davon vier unbedingt. Da allesamt den unbedingten Strafteil bereits in der U-Haft abgesessen hatten, die ihnen auf die Strafe anzurechnen war, müssen sie - sollten die Urteile in Rechtskraft erwachsen - nicht neuerlich ins Gefängnis. Mit einer Ausnahme erbaten sämtliche Verurteilte Bedenkzeit.

Drei Phasen der Gewalt

Nach dem Freundschaftsspiel war es im Hanappi-Stadion laut Staatsanwaltschaft zu einer Zusammenrottung einer größeren Menschenmenge gekommen, die darauf abzielte, Polizisten und Sicherheitskräfte am Körper zu verletzen bzw. Sachbeschädigungen zu begehen. In drei Phasen, die sich über mehrere Stunden erstreckten, wurden Beamte und Ordner unter anderem mit Heurigenbänken und -tischen sowie Glasflaschen beworfen. Mindestens zehn Personen erlitten dabei Verletzungen, zudem wurden mehrere Polizeiautos beschädigt.

Auch 22 deutsche Fans ausgeforscht

In Zusammenhang mit den Ausschreitungen gehen die Strafverfolgungsbehörden nicht nur gegen Rapid-Fans vor. Laut Nina Bussek, der Sprecherin der Staatsanwaltschaft Wien, konnten auch 22 deutsche Fans ausgeforscht werden, die zu dem Match angereist waren und sich an den Randalen beteiligt haben sollen.

Die Betreffenden dürften Nürnberger Fanclubs angehören und konnten mit Hilfe szenekundiger deutscher Polizeibeamter identifiziert werden, die eigens nach Wien gereist waren, um das aus Fotos und Videomitschnitten bestehende Beweismaterial zu sichten. Dabei soll es gelungen sein, 22 namentlich bekannten deutschen Fans strafbare Handlungen zuzuordnen.

Nürnberger Justiz übernimmt Ermittlungen

Die Wiener Anklagebehörde geht davon aus, dass ihnen Landfriedensbruch nachgewiesen werden kann. Zusätzlich sollen einige der Männer auf dem Bildmaterial auch bei Körperverletzungen und Widerstand gegen die Staatsgewalt zu sehen sein.

Aus praktischen Gründen habe die Staatsanwaltschaft Wien die Kollegen in Nürnberg um Übernahme der Strafverfolgung ersucht, so Bussek am Montag. Aus Sicht der Wiener Behörde ergibt es mehr Sinn, die Verdächtigen an ihrem bzw. unweit von ihrem Wohnort befragen zu lassen, anstatt sie zu ihren Einvernahmen nach Wien zu bitten. Das Inlandsverfahren wurde daher formal abgebrochen, der umfangreiche Akt zur Durchführung des Ermittlungsverfahrens der Staatsanwaltschaft Nürnberg überlassen.

Erster Prozess: Fünf Freisprüche, fünf Verurteilungen

Ursprünglich hatten in der Ende Juli eröffneten Hauptverhandlung 29 Männer auf der Anklagebank Platz genommen. In zehn Fällen konnte die Schuldfrage während des laufenden Verfahrens geklärt werden: Der Schöffensenat fällte fünf Freisprüche, fünf Männer wurden wegen Landfriedensbruchs, einer zusätzlich wegen Körperverletzung schuldig erkannt. Die Betreffenden erhielten Bewährungsstrafen zwischen drei und fünf Monaten, die in einem Fall mit einer unbedingten Geldstrafe verbunden wurden, sowie ein halbjährliches österreichweites Stadionverbot - mehr dazu in Erste Urteile gegen Rapid-Fans.

Unterdessen erhob Staatsanwältin Stefanie Schön gegen vier weitere Rapid-Fans Anklage, die ebenfalls an den Gewalttätigkeiten beteiligt gewesen sein sollen. Die Verdächtigen konnten nach längerer Ermittlungsdauer ausgeforscht werden, laut Anklage sollen ihnen neben Landfriedensbruch zum Teil auch Körperverletzungen und Widerstand gegen die Staatsgewalt nachzuweisen sein. Dieses Verfahren, das Richter Marc Farkas leiten wird, dürfte im November über die Bühne gehen. Einen konkreten Verhandlungstermin gibt es noch nicht.

Landfriedensbruch lange totes Recht

Wie beim Akademikerball-Prozess kommt im Rapid-Prozess der umstrittene Paragraf des Landfriedensbruchs zum Einsatz, der lange Zeit als totes Recht galt. Dabei reicht es, bei Gewalttaten lediglich anwesend zu sein, ohne sich daran zu beteiligen - mehr dazu in Landfriedensbruch: OLG warnt.