Hadishat-Täter für Psychiater „gefährlich“

In einem neuen psychiatrischen Gutachten wird der 16-jährige Verdächtige, der im Mai in Döbling eine Siebenjährige ermordet haben soll, als zurechnungsfähig bezeichnet. Der Psychiater befürchtet aber „erneut Tötungsdelikte“.

98 Seiten umfasst der Bericht, den der Sachverständige Peter Hofmann nun der Staatsanwaltschaft übermittelt hat. Er kommt darin zu dem Schluss, dass der Verdächtige von einer kombinierten Persönlichkeitsstörung mit schizoid-narzisstischen Anteilen und einem Wasch- und Kontrollzwang geprägt ist. Zurechnungsfähigkeit und Schuldfähigkeit sind aber gegeben.

Der Psychiater spricht allerdings von „großer Gefahr“, dass der 16-Jährige „mit großer Wahrscheinlichkeit unter dem Eindruck seiner geistigen und seelischen Abartigkeit höheren Grades erneut Tötungsdelikte begehen wird. Diese Gefährlichkeit kann nur intramural (innerhalb von Krankenhausmauern, Anm.) hintangehalten werden“.

Voraussetzungen für Einweisung vorhanden

Nach Hofmanns Ansicht sind damit die Voraussetzungen der Unterbringung in einer Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher gegeben, weil ungeachtet des Alters von erst 16 „das Vollbild einer relevanten Persönlichkeitsstörung vorliegt“. Sollte die Staatsanwaltschaft Wien den Ausführungen und Schlussfolgerungen des Sachverständigen folgen, ist mit einer Anklage wegen Mordes und darüber hinaus einem Antrag auf Unterbringung in einer Sonderstrafanstalt für abnorme Rechtsbrecher zu rechnen.

Im Maßnahmevollzug könnte der Bursch ohne zeitliche Befristung auch nach Verbüßung einer allfälligen verhängten Freiheitsstrafe angehalten werden. Eine Entlassung wäre erst dann möglich, wenn er nach entsprechender therapeutischer Behandlung als nicht mehr gefährlich eingestuft wird. Hofmann untersuchte den Verdächtigen drei Mal und wertete alle verfügbaren Unterlagen und Berichte aus Einrichtungen aus, in denen dieser untergebracht war bzw. ist.

Psychischer Zustand dürfte sich verschlechert haben

Gegenüber dem Psychiater sagte der 16-Jährige, er hätte „schon länger Mordgedanken gehabt“ und Plus-Minus-Listen angelegt, um abzuwägen, ob er diese umsetzen soll. Er habe „einfach wissen wollen, wie es ist“. Nach dem Tod der Siebenjährigen sei „das Bedürfnis weg gewesen“. Es sei ihm „um Erkenntnis gegangen“. Er hätte „Allwissenheit“ erwerben wollen. Mittlerweile kämen ihm allerdings „Bilder in den Kopf“, zitiert Hofmann den 16-Jährigen: „Es ist widerwärtig, [...] mir ist übel davon.“

Der psychische Zustand des 16-Jährigen dürfte sich verschlechtert haben. Seinen eigenen Angaben zufolge sollen den Burschen „laufend“ Selbstmordgedanken begleiten. Er fühlt sich aber auch von „Furcht einflößenden Gestalten“ verfolgt, die ihm „das Gesicht zerreißen wollen“. Einer Psychiaterin, die ihn Anfang September in Augenschein nahm, erklärte er außerdem, er sei ein Delfin und könne ihre Gedanken lesen. Der psychiatrische Sachverständige deutet diese Entwicklung als Anzeichen einer beginnenden Schizophrenie.

Bei Mordprozess bis zu 15 Jahre Haft für Täter

Sollte sich der 16-Jährige wegen Mordes vor Gericht verantworten müssen, drohen ihm als Jugendlichen maximal 15 Jahre Haft. Welcher Jugendrichter das Verfahren leiten wird, steht noch nicht fest, sagte Gerichtssprecherin Christina Salzborn auf Anfrage.

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